Personenstandsregister des Standesamtes bzw. des Stadtarchivs
Personenstandsregister des Standesamtes bzw. des Stadtarchivs der Landeshauptstadt Erfurt
Vor 1874 wurden Personenstandsregisterangelegenheiten von den jeweils zuständigen Kirchenbuchführern registriert.
Die staatlichen Personenstandsregister werden nur eine begrenzte Zeit vom Standesamt fortgeführt (Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre, Sterberegister 30 Jahre). Danach werden sie an das Stadtarchiv abgegeben und können dort nach archivrechtlichen Gesichtspunkten benutzt werden. Die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden ist dann nicht mehr möglich.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem entsprechenden Formular.
- Anlegung und Fortführung von Personenstandsregistern
- Anmeldung der Eheschließung
- Auskünfte aus archivierten Personenstandsbüchern
- Ausstellen von Zeugniskopien
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
- Ausstellung von Verdienstnachweisen
- Beglaubigte Ablichtung des Familienbuches
- Beglaubigung von Schriftstücken und Handzeichen (Unterschriften)
- Bescheinigung über Arbeitsentgelte
- Bestattungsinstitut Stadt Erfurt
- Beurkundung einer Auslandseheschließung
- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Eheschließung
- Eheurkunde
- Erklärung zum Geschlechtseintrag gemäß SBGG
- Geburtsanzeige
- Geburtsurkunde
- Kirchenaustritt
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensänderung zum Familiennamen nach dem BGB und EGBGB
- Namensangleichungen nach BVFG und EGBGB
- Ordnungsbehördliche Bestattung
- Sterbefallanzeige
- Sterbefallbeurkundung
- Totenscheinarchiv/Bestattungswesen
- Vaterschaftsanerkennung