Dorfentwicklungsplanung: MOR446

Dorfentwicklungsplanung für den Ortsteil Möbisburg

Geltungsbereich: MOR446 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status:

durch den Stadtrat als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung am 25.10.2000 beschlossen (Beschluss Nr. 210/2000)

Die Lage Möbisburgs in einen landschaftlich wertvollen Bereich der Geraaue ist von hohem Wert und stellt im Übrigen für die Naherholung ein großes Potential dar. Der Ort liegt aber auch in der Trinkwasserschutzzone II, sowie zum großen Teil im Überschwemmungsgebiet, was sich auf Vorhaben zur Erweiterung bzw. Umnutzungen von baulichen Anlagen restriktiv auswirkt. Eine Innenbereichsentwicklung des Ortskerns von Möbisburg bleibt dennoch möglich.

Ziel der Dorferneuerung ist es, den Ort in seiner Funktion als Wohnort qualitativ zu bestärken. Dabei ist vorrangig die ländliche Bausubstanz zu erhalten und für Wohnzwecke umzunutzen, um das Ortsbild in seinem historischen Bestand zu wahren. Gewerbliche Ansiedlungen sollten hauptsächlich in nicht mehr genutzten Nebengebäuden stattfinden und sich am Bedarf und der Struktur des Ortes orientieren.

Öffentliche Freiflächen sollten eine gestalterische Aufwertung erfahren. Unter Beachtung gestalterischer, ökologischer und klimatischer Aspekte wird das vorhandene Grün weitestgehend erhalten und ergänzt. Die Versiegelung von Flächen ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Im Ergebnis der Untersuchung der Entwicklung des Ortskerns Möbisburg unter Berücksichtigung der Erhaltung, Sanierung und Umnutzung des Baubestandes sowie der Einordnung von Neubau wurde festgestellt, dass Potenziale für ca. 60 Wohneinheiten im Rahmen der Innenentwicklung vorhanden sind. Dies resultiert zum einen aus Lückenschließungen in den Bereichen Hohe Straße, Hofler Straße, In den Erlen, Mühlgarten und zum anderen aus Umnutzungen von Nebengebäuden zu Wohnzwecken, vor allem im Bereich der Hauptstraße.

Diese Innenbereichsentwicklung muss einer baulichen Erweiterung der Ortslage vorgezogen werden, da diese Entwicklung des Innenbereichs (vgl. § 34 BauGB) trotz des bestehenden Wasserschutzgebietes II möglich ist.

Im Ergebnis der Planung wurden Maßnahmen im kommunalen und privaten Bereich zur Umsetzung des Planungskonzeptes vorgeschlagen. Der Dorfentwicklungsplan ist Entscheidungshilfe für die Durchführung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen im Rahmen der Erneuerung des Dorfes.

 

 

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