BIN031 "Büro- und Gewerbepark südlich Binderslebener Landstraße"
Bebauungsplan
Status:
Der Bebauungsplan ist seit 20.08.1992 rechtsverbindlich.
Die 1. Änderung befindet sich in Aufstellung.
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich
Downloads zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan BIN031
1. Änderung des Bebauungsplanes BIN031
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausschluss der Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten oder sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten, zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche und der wohnungsnahen Versorgung
- Einzelhandel im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben, dessen Verkaufsfläche der Betriebsfläche untergeordnet ist und der nur dem Verkauf selbst produzierter oder bearbeiteter Produkte dient, soll abweichend ausnahmsweise zulässig sein
Die 1. Änderung befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.
Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes BIN031 "Büro- und Gewerbepark"
Status
Die Veränderungssperre wurde am 07.06.2023 rechtsverbindlich
Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.
Downloads zur Veränderungssperre VS030
Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen.
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.