EFM181 "Brühl-Ost"

Bebauungsplan

Geltungsbereich: EFM181 "Brühl-Ost" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status:
Der Bebauungsplan ist seit dem 22.10.2004 rechtsverbindlich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich im Aufstellungsverfahren.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird folgendes Planziel angestrebt:

  • Einräumung einer befristeten Zwischennutzung nach § 9 Abs. 2 BauGB für einen Zeitraum von 10 Jahren für eine Stellplatzanlage auf einer überbaubaren Grundstücksfläche

Die formelle und materielle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB für den Verfahrens- und Sachstand des Entwurfes zur 1.Änderung des Bebauungsplanes EFM181 in der Fassung vom 27.01.2009 wurde am 08.10.2009 festgestellt.

Weitere Informationen zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan finden sich im Downloadbereich.

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen.
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

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