SA ALT489 "Bahnhofsquartier Erfurt"

Sanierungssatzung

Geltungsbereich: SA ALT489 "Bahnhofsquartier Erfurt" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT489 "Bahnhofsquartier Erfurt"

Vollverfahren gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB

Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 22.06.2001 rechtsverbindlich.

Mit Beschluss Nr. 1143/21 vom 06.10.2021, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 24 am 24.12.2021 wurde der Durchführungszeitraum für den verbleibenden Geltungsbereich bis zum 31.12.2030 verlängert.

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

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Lassen Sie sich zum Verständnis der Satzung fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

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