SA EFM002 "Andreasviertel"

Sanierungssatzung

Geltungsbereich: SA EFM002 "Andreasviertel" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Andreasviertel

Vollverfahren gem. § 142 Abs. 1, 2 und 3 BauGB

Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 30.10.1991 rechtsverbindlich.

Teilaufhebung der Sanierungssatzung für den Teilbereich Nord mit seit 04.06.2021 rechtsverbindlicher Satzung TAS003 (siehe unten)
 

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

Teilaufhebung der Sanierungssatzung für den Teilbereich Nord

Geltungsbereich: TAS003 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

TAS003 - Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Andreasviertel" (SA EFM002) für den Teilbereich Nord

Status: rechtsverbindlich seit 04.06.2021


Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

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