SA ANV586 "Auenstraße/Nordhäuser Straße"

Sanierungssatzung

Geltungsbereich: SA ANV586 "Auenstraße/Nordhäuser Straße" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Auenstraße / Nordhäuser Straße gemäß § 142 Abs. 1 und 4 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)

Status:
rechtsverbindlich seit 18.04.2008
1. Änderung seit 07.05.2016 rechtsverbindlich

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich.

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalsatzungen, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
Lassen Sie sich zum Verständnis der Satzung fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

Bauinformationsbüro

Zum Stadtplan