Integrierte Sozialraumplanung der Landeshauptstadt Erfurt

Die integrierte Sozialraumplanung in Erfurt verbindet soziale Themen (wie Bildung, Wohnen, Gesundheit, Integration) mit räumlicher Stadtentwicklung. Verschiedene Ämter, Organisationen und Bürgerinnen und Bürger arbeiten zusammen, um bedarfsgerechte und gerechte Lösungen für alle Einwohner zu entwickeln. Dabei wird der Prozess laufend überprüft und weiterentwickelt.

Papierkugeln aufsteigend auf Treppe mit Hand
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/tomertu/123rf

Was ist integrierte Sozialraumplanung?

Prozess zur Unterstützung der Versorgung am Wohnort

Integrierte Sozialraumplanung der Stadt Erfurt ist ein umfassender Prozess zur Unterstützung der Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner – unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel oder dem Vorhandensein eines festen Wohnsitzes. Neben grundlegenden öffentlichen Leistungen, Angeboten und Einrichtungen (öffentliche Daseinsvorsorge) umfasst sie die gerechte Planung und Gestaltung der sozialen und räumlichen Verhältnisse (Soziale Stadtentwicklung) unter Berücksichtigung der vielfältigen Lebenslagen und Lebensbedingungen der Einwohnerinnen und Einwohner.

Integrierte Sozialraumplanung ist eine Form der kommunalen Planung, bei der soziale, baulich-räumliche und andere Fachplanungen innerhalb der kommunalen Verwaltung zusammenarbeiten. Dadurch kann nicht nur besser abgestimmt geplant, sondern auch wirksamer gehandelt werden. Denn die Themen, die die Sozialverwaltung und andere Ämter beschäftigen – sei es die Förderung eines guten Aufwachsens von Kindern, von Bildung und Gesundheit, von bedarfsgerechtem Wohnen, Mobilitäts- und Kulturangeboten oder die Klimaanpassung – lassen sich kaum isoliert durch einzelne Programme oder Projekte und ohne Berücksichtigung räumlicher Bedingungen nachhaltig bearbeiten.

Integrierte Sozialraumplanung basiert auf der gleichberechtigten Beteiligung und Mitbestimmung zahlreicher Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie der Interessenvertretungen der Einwohnerinnen und Einwohner.

Integrierte Sozialraumplanung berücksichtigt systematisch unterschiedliche Perspektiven und Interessen der Beteiligten, entwickelt den Planungsprozess fortlaufend weiter und überprüft die Ergebnisse kontinuierlich, während die Öffentlichkeit über den Prozess und die Ergebnisse detailliert informiert wird.

Integrierte Sozialraumplanung bezieht sich sowohl auf die sozialen und räumlichen Bedingungen, Gegebenheiten und Entwicklungen in bestimmten Gebieten (z. B. Stadtteile, Ortsteile) als auch auf Orte des Wohnens und des alltäglichen Lebens(Quartiere) und die Wechselwirkungen zwischen physischen Räumen und sozialen Beziehungen der Einwohnerinnen und Einwohner (Sozialräume). Es wird nicht nur auf die Ressourcen in den Quartieren und bei den dort lebenden Einwohnerinnen und Einwohner geachtet, sondern auch darauf, wie ein Ausgleich zwischen den Quartieren im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung und gleichwertiger Lebensverhältnisse erreicht werden kann. So können Wechselwirkungen und Abhängigkeiten besser erkannt und ursachenorientiert strukturell bearbeitet werden. Damit können vielschichtige gesellschaftliche Herausforderungen, wie Armut, Bildungsbenachteiligung, Integration, Einsamkeit, sowie soziale, räumliche, gesundheitliche und digitale Ungleichheit, ebenso wie soziale, ökologische und technologische Umbauprozesse umfassend betrachtet und geeignete, bedarfsgerechte und wirksame Maßnahmen entwickelt werden.

Integrierte Sozialraumplanung wurde in der Stadt Erfurt in einem langen, offenen, kooperativen und engagierten Prozess entwickelt und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dies gelingt nur, wenn alle Beteiligten bereit sind, über Fachgrenzen hinweg zu denken, sich auf andere Perspektiven einzulassen und Verantwortung über Zuständigkeitsgrenzen hinaus zu übernehmen. So können – ausgehend von den Bedarfen der Einwohnerinnen und Einwohner – passgenaue Maßnahmen und geeignete Angebote entwickelt werden.

Video zur Arbeitsweise

Video: Integrierte Sozialraumplanung Arbeitsweise © Stadtverwaltung Erfurt/noxusfilm GmbH

Was ist Sozialraumplanung?

Lebensbedingungen in allen Stadtteilen beobachten

Die Stadt Erfurt hat ein Verfahren, um die Lebensbedingungen in allen Stadtteilen beobachten. Das nennt man „Sozialraumplanung“. Dabei wird geschaut, welche Einrichtungen und Hilfe die Menschen brauchen. Die Stadt plant dann, wie diese Bedürfnisse erfüllt werden können.

Bei der Planung arbeiten verschiedene Fachleute zusammen. Zum Beispiel Menschen aus den Bereichen Soziales, Bauen, Wohnen, Bildung, Gesundheit und Kultur.

Viele Menschen dürfen mitreden. Fachleute und Einwohner.

Alle Meinungen sind wichtig. Die Planung wird immer wieder geprüft und verändert. Die Ergebnisse werden allen erklärt.

Sozialraumplanung schaut auch auf die Orte, wo die Menschen wohnen und leben. Auch die Beziehungen der Menschen miteinander werden beachtet.

Mit dieser Planung versteht man Probleme besser. Zum Beispiel: Armut, Einsamkeit, Wohnen oder ungleiche Chancen in der Schule und oder beim Mitreden.

Die Stadt Erfurt kann dann passende Lösungen finden.

Seit vielen Jahren macht die Stadt Erfurt diese Planung.

Welche Aufgaben hat die integrierte Sozialraumplanung?

öffentliche Daseinsvorsorge unterstützen

Integrierte Sozialraumplanung der Stadt Erfurt hat die Aufgabe, die öffentliche Daseinsvorsorge zu unterstützen, damit diese bedarfsgerecht, effizient und sozial ausgewogen umgesetzt werden kann.

Integrierte Sozialraumplanung beobachtet hierzu die Lebenslagen und Lebensbedingungen in allen Stadt- und Ortsteilen (Sozialstrukturatlas), ermittelt den Bedarf an Leistungen, Einrichtungen und baulich-räumlichen Anpassungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner und schlägt geeignete Maßnahmen vor (z. B. Integrierter Sozialraumplan).

Integrierte Sozialraumplanung formuliert darüber hinaus sozialpolitische Leitlinien für die inhaltliche und strategische Ausrichtung der Entwicklung von Stadt- und Ortsteilen, Quartieren und Sozialräumen sowie für die Gestaltung sozialer Leistungen und Einrichtungen zur Vermeidung oder zum Ausgleich sozialer Risiken.

Integrierte Sozialraumplanung verbindet soziale Fragestellungen und Bedarfe in den Stadt- und Ortsteilen, Quartieren und Sozialräumen – z. B. in den Bereichen Jugend, Familie, Alter, Armut, Nachbarschaften, Arbeit, Bildung und Gesundheit – mit städtebaulichen und weiteren Themenfeldern, wie Stadtentwicklung, Wohnen, Mobilität, Kultur, Nachhaltigkeit sowie Digitalisierung und Digitalität.

Integrierte Sozialraumplanung bringt Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Bereiche in und außerhalb der Verwaltung zusammen (Ämter, Fachbereiche, Gremien, Institutionen, Organisationen, Einrichtungen und Wissenschaft), um durch die systematische Verknüpfung verschiedener Perspektiven Aufgaben und Herausforderungen bereichsübergreifend gemeinsam zu bewältigen.

Integrierte Sozialraumplanung unterscheidet sich von spezialisierten Planungen für einzelne Personengruppen dadurch, dass sie eine zielgruppen- und generationenübergreifende Sichtweise einnimmt und den Fokus auf Quartiere und Sozialräume sowie die Bedürfnisse und Ansprüche aller Einwohnerinnen und Einwohner legt. Sie konzentriert sich nicht auf eine bestimmte Ziel- bzw. Altersgruppe.

Integrierte Sozialraumplanung kann dadurch wichtige Informationen erfassen und bereitstellen und die Zusammenhänge zwischen sozialen und räumlichen Bedingungen besser verstehen, um frühzeitig auf sich wandelnde Bedarfe und Entwicklungen in den Stadt- und Ortsteilen sowie Quartieren zu reagieren und Aufgaben und Herausforderungen tiefgreifend und nachhaltig anzugehen.

Integrierte Sozialraumplanung entwickelt angemessene Maßnahmen vor dem Hintergrund unterschiedlicher Lebenslagen und Lebensläufe sowie unter Einbeziehung von Perspektiven von Fachpersonen und Einwohnerinnen und Einwohner (weiter).

Integrierte Sozialraumplanung ermöglicht durch die Vernetzung mit verschiedenen Bereichen innerhalb der Verwaltung und mit der Quartiers- und Sozialraumarbeit, Prozesse und Angebote der Beteiligung und Mitbestimmung (Partizipation) ausgehend von den Möglichkeiten der Einwohnerinnen und Einwohner. Diese werden gemeinsam mit den Einwohnerinnen und Einwohnern so gestaltet, dass sie ihre Bedürfnisse und Interessen besser in Planung und Politik einbringen können.

Integrierte Sozialraumplanung unterstützt fundierte und verantwortungsvolle Entscheidungen und Gestaltungsprozesse im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie eine bedarfsgerechte Sozialpolitik und sozial gerechte Gestaltung der sozialen, räumlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Verhältnisse im Sinne der sozialen Stadtentwicklung unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten und Bedürfnisse in der Stadt (Gleichwertige Lebensverhältnisse).

Integrierte Sozialraumplanung fördert somit den sozialen Zusammenhalt, die solidarische Inklusion und stärkt die demokratische Kultur in einer vielfältigen Stadtgesellschaft.

Was macht Sozialraumplanung in Erfurt?

gute und gerechte Entscheidungen treffen

Die Stadt Erfurt hat Ziele, wie Unterstützung für die Einwohner gestaltet werden soll. Diese Ziele sollen helfen, soziale Probleme zu verhindern oder auszugleichen. Das nennt man „Sozialpolitik“.

Die Stadt Erfurt hat auch Ziele, wie die Stadt gestaltet sein soll, damit alle gut leben können.

Dafür sprechen viele Menschen miteinander.

Die Sozialraumplanung trägt dazu bei, dass jeder mitbestimmen kann.

Sie hilft, gute und gerechte Entscheidungen zu treffen.

Mit der Sozialraumplanung kann die Stadt Erfurt frühzeitig bei Veränderungen etwas machen und helfen, dass alle gut zusammenleben können.

Wie arbeitet die integrierte Sozialraumplanung?

verschiedene Fachplanungen verknüpfen

Integrierte Sozialraumplanung der Stadt Erfurt verknüpft verschiedene Fachplanungen, die jedoch eigenständig und eigenverantwortlich arbeiten. Wie jede Fachplanung erfolgt sie im Wesentlichen in drei sich wiederholenden Planungsschritten, in denen jedoch Aspekte aus den verschiedenen Fachplanungen gemeinsam betrachtet werden:

  1. Bestandserhebung: Zunächst wird erfasst, wie die soziale Situation der Einwohnerinnen und Einwohner in den Stadt- und Ortsteilen sowie Quartieren aussieht, z. B. in Bezug auf Alter, Herkunft, Wohn- und Beschäftigungssituation, welche sozialen Angebote und Einrichtungen, z. B. Beratungsstellen, existieren und ob dies dem fachlich gebotenen und (sozial-)politisch abgestimmten Bedarf entspricht. Die Bestandserhebung erfolgt in Form einer kleinräumlichen Datenerhebung – Sozialstrukturatlas.
  2. Bedarfsermittlung: Anschließend wird unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, fachlicher Standards sowie der Bedürfnisse und Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner der Bedarf an sozialen Leistungen, Einrichtungen und räumlichen Veränderungen in Art, Umfang und Qualität festgestellt.
  3. Maßnahmenplanung: Schließlich wird geplant, welche Leistungen, Einrichtungen oder räumlichen Veränderungen wo, wie, wann und durch wen (öffentliche oder freie Träger) entwickelt und umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmenplanung findet sich im Integrierten Sozialraumplan wieder.

Integrierte Sozialraumplanung zeichnet sich dadurch aus, dass alle Planungsschritte unter Beteiligung und Mitbestimmung zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Bereiche innerhalb und außerhalb der Verwaltung sowie von Interessenvertretungen der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt werden. Die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen aller Beteiligten werden in den Planungsprozess einbezogen. Der Planungsprozess sowie die Planungsergebnisse werden kontinuierlich, systematisch und kooperativ überprüft und angepasst.

Wie geht Sozialraumplanung?

Herausfinden, was fehlt

Die Sozialraumplanung in Erfurt arbeitet in drei Schritten:

Es wird geschaut, wo alle wohnen, was sie brauchen, was ihnen fehlt und welche Angebote und Einrichtungen es schon gibt.

Es wird geschaut, ob alles noch den Bedürfnissen der Einwohner entspricht.

Es wird herausgefunden, welche Angebote und Einrichtungen die Einwohner jetzt und in Zukunft brauchen.

Es wird geplant, welche Angebote und Einrichtungen es geben soll und wie gebaut oder umgebaut werden soll. Es wird auch entschieden, wie, wann, wo und von wem das gemacht wird.

Alle Schritte der Planung werden gemeinsam mit vielen verschiedenen Personen und Gruppen abgestimmt und gemacht.

Wer ist an der integrierten Sozialraumplanung beteiligt?

Akteure vor Ort reden miteinander

Integrierte Sozialraumplanung der Stadt Erfurt verknüpft für die soziale und räumliche Entwicklung der Quartiere verschiedene Fachplanungen, die sich mit sozialen Leistungen und Einrichtungen für unterschiedliche Zielgruppen, wie Jugendliche oder ältere Menschen, sowie mit übergreifenden Themen, wie Bildung, Integration, Kultur, Gesundheit, Sport, Stadtplanung, Bauen und Verkehr, beschäftigen.

Integrierte Sozialraumplanung führt zudem Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Fachbereiche der Verwaltung sowie von Kommunalpolitik, Ortsteilräten, Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister, Beiräten, Jobcenter, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Wohnungswirtschaft, Quartiers- und Sozialraumarbeit, Religionsgemeinschaften, Vereinen, Initiativen, Beauftragte für besondere Belange der Einwohnerinnen und Einwohner sowie Wissenschaft, zusammen.

Integrierte Sozialraumplanung wird durch ein Begleitgremium mit diesen Vertreterinnen und Vertretern aus Bereichen in und außerhalb der Verwaltung koordiniert.

Wer macht bei der Sozialraumplanung mit?

Verwaltung und Einwohner bringen Ideen ein

An der Sozialraumplanung in der Stadt Erfurt arbeiten viele verschiedene Personen und Gruppen mit. Dazu gehören:

  • Fachleute, die sich mit den Themen Bildung, Integration, Kultur, Gesundheit, Sport, Stadtplanung, Wohnen und Jugend beschäftigen.
  • Personen, die sich um besondere Bedürfnisse der Einwohner kümmern.
  • Vertreter von verschiedenen Ämtern und politischen Gruppen.
  • Vertreter von Religionsgemeinschaften, Vereinen, sozialen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden und der Wohnungswirtschaft und Wissenschaft.

Ein „Begleitgremium“ koordiniert die Sozialraumplanung. In dieser Gruppe arbeiten sowohl Personen aus der Verwaltung als auch Vertreter der Einwohner zusammen.

Wie wird in der integrierten Sozialraumplanung zusammengearbeitet?

Integrierte Sozialraumplanung der Stadt Erfurt verknüpft Informationen und Bedarfe, die in der Stadtverwaltung ermittelt werden, mit den Bedürfnissen und Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner in den Quartieren und Sozialräumen – und umgekehrt. Um diesen Austausch zu ermöglichen, sind verlässliche Strukturen und Formate der Zusammenarbeit erforderlich.

In der Stadtverwaltung:

Impulsgruppe zur integrierten Sozialraumplanung

Der Impulsgruppe gehören je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter unterschiedlicher Ämter (innerhalb der Verwaltung) an.

Ihre Aufgabe ist es, die wichtigsten Schritte im Prozess der integrierten Sozialraumplanung vorzubereiten und abzustimmen. Dadurch können die planungsspezifischen Belange der verschiedenen Fachämter frühzeitig und zielgerichtet in den Planungsprozess eingebracht werden.

Die Impulsgruppe wird von der für die integrierte Sozialraumplanung verantwortlichen Stelle der Stadt Erfurt einberufen und tagt in unregelmäßigen Abständen zwischen den Sitzungen des Begleitgremiums.

Die Mitglieder sind: Amt für Soziales, Amt für Bildung, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Gesundheitsamt, Jugendamt

Planungstreffen – Jour fixe der Fachplanungen

In den Planungstreffen tauschen sich Vertreterinnen und Vertretern der fachplanenden Ämter und Organisationseinheiten innerhalb der Verwaltung aus.

Die Planungstreffen finden regelmäßig einmal pro Quartal sowie bei Bedarf anlassbezogen zu aktuellen Themen oder Herausforderungen statt.

Dabei können benötigte Schnittstellen zwischen den Fachplanungen auf- und ausgebaut werden, um Fragen und Aufgaben, die viele Fachämter betreffen, aber von diesen nicht allein bearbeitet werden können, gemeinsam anzugehen.

So können auch Entwicklungen von Quartieren und Sozialräumen gemeinsam betrachtet und Maßnahmen diskutiert werden.

Im Rahmen der Planungstreffen können Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fachplanungen auch gemeinsam an der Aktualisierung und Weiterentwicklung des integrierten Sozialraumplans und Themen, wie z. B. Bevölkerungsprognosen, städtebauliche Projekte, Fachplanungsberichte und Weiteres, arbeiten.

AG der sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher

Die Arbeitsgruppe der sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Stadtratsfraktionen wurde einberufen, um die Erfurter Stadtratsfraktionen fortlaufend über die wichtigsten Schritte in der integrierten Sozialraumplanung zu informieren und an dem Planungsprozess frühzeitig zu beteiligen. Zum Beispiel wurden die durch das Begleitgremium identifizierten Schwerpunkte für die sozialpolitischen Leitlinien oder die Maßnahmen des integrierten Sozialraumplans innerhalb dieser Arbeitsgruppe abgeglichen. Die Stadtratsfraktionen bekommen auf diese Weise die Möglichkeit, frühzeitig im Planungsprozess ihre Fragen zu klären und mit der Verwaltung zu klären.

Die Arbeitsgruppe der sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Stadtratsfraktionen wird von dem Dezernat für Soziales, Bildung und Jugend einberufen und von der für die integrierte Sozialraumplanung verantwortlichen Stelle der Stadt Erfurt vor- und nachbereitet.

Die Arbeitsgruppe der sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Stadtratsfraktionen tagt anlassbezogen in verschiedenen Abständen mehrmals im Jahr.

In den Quartieren bzw. Sozialräumen:

Quartiers- und Sozialraumarbeit

Quartiers- und Sozialraumarbeit (QSA) ist ein vielfältiges, professionelles Arbeitsfeld, das Fachpersonen mit fachlichen Hintergründen, wie Gemeinwesenarbeit, Stadtteilarbeit, Quartiermanagement u. a., umfasst, die in verschiedenen Einrichtungen in unterschiedlicher Trägerschaft tätig sind.

Quartiers- und Sozialraumarbeit der Stadt Erfurt ist in den Quartieren und Sozialräumen ein wesentlicher Bestandteil der integrierten Sozialraumplanung und der sozialen Infrastruktur.

Quartiers- und Sozialraumarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung bzw. Erreichung der Ziele der sozialpolitischen Leitlinien im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge in verschiedenen Quartieren und Sozialräumen. Dazu gehören:

  • Soziale und politische Teilhabe ermöglichen,
  • Chancengleichheit sichern,
  • Vielfalt und Nachbarschaft fördern,
  • Segregation entgegenwirken,
  • soziale und baulich-technische Infrastruktur bedarfsgerecht gestalten,
  • Armut vermeiden sowie
  • Ehrenamt und Selbsthilfe unterstützen.

Quartiers- und Sozialraumarbeit beschäftigt sich mit übergreifenden Themen, wie Stadtentwicklung, Wohnen, Mobilität, Beschäftigung, Migration, Integration und Demokratie, und arbeitet überwiegend zielgruppenübergreifend. Quartiers- und Sozialraumarbeit stellt somit eine unverzichtbare Ergänzung zu zielgruppenbezogenen und spezialisierten Einrichtungen und Angeboten dar.

Quartiers- und Sozialraumarbeit ist so konzipiert, dass Perspektiven auf Quartiere als lokaler Rahmen für das Alltagsleben (Begegnung, Gemeinschaftsleben, Soziokultur u. a.) mit dem Sozialraum als Ausdruck der Dynamiken, Wechselwirkungen und Herstellungsbedingungen sozialer und räumlicher Verhältnisse verbunden werden. Sie ist daher auf das gesamte Quartier, auf alle Einwohnerinnen und Einwohner und ihre Netzwerke ausgerichtet.

Quartiers- und Sozialraumarbeit dient der Bearbeitung struktureller Ursachen individueller Herausforderungen der Einwohnerinnen und Einwohner in ihren unmittelbaren Wohn- und Lebenszusammenhängen, indem sie individuelle Orientierung über spezielle Unterstützungs-, Beteiligungs- und Beratungsangebote bietet und den Zugang zu diesen erleichtert.

Quartiers- und Sozialraumarbeit geht von den Interessen, Bedürfnissen, Möglichkeiten und Aktivitäten der Einwohnerinnen und Einwohner in den Quartieren und Sozialräumen in ihren Lebens- und Alltagszusammenhängen sowie Gemeinschafts-, Nachbarschafts- und Ortsbezügen aus. Die Fachpersonen unterstützen die Einwohnerinnen und Einwohner dabei, selbst Angebote zu gestalten, die eine wichtige Ergänzung zu den sozialpolitischen Angeboten darstellen, z. B. zu Bildung, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe, Freizeitgestaltung, Begegnung, Beteiligung und Mitbestimmung.

Quartiers- und Sozialraumarbeit vernetzt wichtige Personen, Organisationen, Einrichtungen sowie Angebote im Quartier und unterstützt darüber hinaus die Einwohnerinnen und Einwohner dabei, für sie geeignete Formen der Beteiligung und Mitwirkung (Partizipation) an Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen zu finden, die ihr Quartier, ihre Sozialräume oder sie persönlich betreffen.

Quartiers- und Sozialraumarbeit leistet damit einen wichtigen Beitrag dazu, dass insbesondere benachteiligte Einwohnerinnen und Einwohner ihre sozialpolitischen Ansprüche wahrnehmen können, und trägt somit auch zu dem Aufbau einer dauerhaften demokratischen Partizipationskultur bei. Sie fördert dadurch das integrativ solidarische und demokratische Zusammenleben unterschiedlicher Gruppen und Generationen und trägt wesentlich zur Bekämpfung der strukturellen Ursachen sozialer und räumlicher Ausschließung und Einsamkeit bei.

Quartiers- und Sozialraumarbeit ist durch ihre direkte Einbindung über das Begleitgremium und ihre indirekte Einbindung über die Quartiersplanungskoordination mit der integrierten Sozialraumplanung verbunden. Damit unterstützt sie die Bestandserhebung und Bedarfsermittlung zur bedarfsgerechten Planung, Gestaltung und Weiterentwicklung der sozialen und baulich-technischen Infrastruktur sowie der verschiedenen Fachplanungen.

Schwerpunktaufgaben der Quartiers- und Sozialraumarbeit

  • Förderung von Partizipation und demokratischer Einstellungen und Handlungsweisen
  • Stärkung von sozialen Nachbarschaften und integrativen Gemeinwesen
  • Bearbeitung von Alltagskonflikten
  • Unterstützung von Selbsthilfe und zivilgesellschaftlicher Eigentätigkeit
  • Unterstützung einer bedarfsgerechten Quartiers- und Raumentwicklung
  • Mitwirkung beim Abbau von Armut und sozialer Ungleichheit
  • Interaktion und Integration
  • Kooperation und Koordination
  • Unterstützung von Wissenstransfer und Forschung

Standorte und Träger der Quartiers- und Sozialraumarbeit

Die Quartiers- und Sozialraumarbeit wird derzeit an mehreren Standorten in verschiedenen Quartieren der Stadt umgesetzt. Die Standorte wurden u. a. auf der Grundlage der Auswertung von Daten der Sozialberichterstattung sowie fachlicher und politischer Diskussionen und des Austausches im Begleitgremium bestimmt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Quartiers- und Sozialraumarbeit unterscheiden sich je nach Standort und Finanzierungsart. Entsprechend der sozialpolitischen Leitlinien wird angestrebt, die Quartiers- und Sozialraumarbeit auf weitere Standorte auszuweiten.

Die Angebote der Quartiers- und Sozialraumarbeit werden im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt von verschiedenen Trägern der freien Wohlfahrtspflege durchgeführt:

Stadtteilkonferenzen, Stadtteilrunden und Runde Tische

Die Stadtteilkonferenzen, Stadtteilrunden und Runde Tische dienen in den Erfurter Quartieren der Information, Vernetzung, dem Austausch und der Arbeit an gemeinsamen Aktionen. Überwiegend sind hier Vertreterinnen und Vertreter von Ortsteilräten (Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister), Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Wohnungswirtschaft, Quartiers- und Sozialraumarbeit, Religionsgemeinschaften, Vereinen und Initiativen, welche in den Quartieren Einrichtungen bzw. Angebote machen. Bei Bedarf können Ämter der Verwaltung an diesen Gremien teilnehmen, um z. B. aktuelle Planungsvorhaben einzubringen. In einigen Stadtteilen erfolgen die Stadtteilkonferenzen auch unter Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Stadtteilkonferenzen, Stadtteilrunden und Runden Tische finden in den Quartieren statt, in denen Quartiers- und Sozialraumarbeit vorhanden ist. Die Fachkräfte für Quartiers- und Sozialraumarbeit koordinieren und moderieren in der Regel diese Gremien.

Die Stadtteilkonferenzen, Stadtteilrunden und Runden Tische finden in festgelegten Abständen statt und können sich je nach Quartier unterscheiden. Gemeinsame Aktivitäten können z. B. die Planung von Stadtteilfesten aber auch die gemeinsame Diskussion an Herausforderungen in den Quartieren sein.

Im Rahmen der integrierten Sozialraumplanung wird geprüft, wie die Stadtteilkonferenzen, Stadtteilrunden und Runden Tische genutzt werden können, um den Austausch zwischen der Verwaltung und den Quartieren bzw. Sozialräumen zu fördern.

Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister

Die Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister werden in den 37 ländlichen Ortsteilen Erfurts sowie in den 7 Stadtteilen der Großwohnsiedlungen durch die Einwohnerinnen und Einwohner gewählt. Sie sollen die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner bei ortsteilspezifischen Fragen fördern. Zudem wirken sie darauf hin, dass die Interessen der Ortsteile bei der Stadtentwicklung angemessen berücksichtigt werden. Der Ortsteilrat berät über alle Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, auch gegenüber dem Stadtrat.

Die Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister als Vertretung für ihre Ortsteile und Einwohnerinnen und Einwohner sind wichtige Partnerinnen und Partner in der sozialräumlichen Netzwerkarbeit. Sie arbeiten eng mit den Fachkräften der Quartiers- und Sozialraumarbeit zusammen. Die Quartiers- und Sozialraumarbeit unterstützt dabei die Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister, wie z. B. bei der Netzwerkarbeit und die Organisation gemeinsamer Aktivitäten in den Quartieren. Darüber hinaus klären sie über die Arbeit der Ortsteilräte und Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister auf und schaffen somit einen leichten Zugang der Einwohnerinnen und Einwohner zu diesen wichtigen Strukturen.

Die Kommunikation zwischen den Ortsteilräten und Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister sowie den Fachämtern und Fachplanungen der Verwaltung werden über die Ortsteilverfassung geregelt. Im Rahmen der integrierten Sozialraumplanung wird geprüft, wie die Zusammenarbeit zu sozialräumlichen Fragestellungen frühzeitig und transparent verbessert werden kann.

Untereinander und miteinander (zwischen der Stadtverwaltung und den Quartieren bzw. Sozialräumen):

Begleitgremium

Im Begleitgremium zur integrierten Sozialraumplanung kommen Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Bereiche in und außerhalb der Verwaltung zusammen (Ämter, Beauftragte für besondere Belange der Einwohnerinnen und Einwohner, Jobcenter, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Wohnungswirtschaft, Praxiseinrichtungen der Quartiers- und Sozialraumarbeit und Wissenschaft), um sich über Entwicklungen, Bedarfe und Maßnahmen auszutauschen.

Auf diese Weise werden Informationen, Bedürfnisse und Interessen aus den Quartieren bzw. Sozialräumen bereits zu einem frühen Zeitpunkt in den Planungsprozess eingebracht und aus unterschiedlichen Perspektiven fachlich beurteilt. Dies ermöglicht ein interdisziplinäres, bereichsübergreifendes abgestimmtes Handeln bei der Bedarfsdeckung und der Gestaltung der Quartiere bzw. Sozialräume (Sozialraumsensibilität, Partizipation, partizipative Konzeptentwicklung, Reflexivität).

Das Begleitgremium koordiniert wesentliche Schritte des Planungsprozesses der integrierten Sozialraumplanung, beurteilt die Umsetzung der Planungen und wirkt an der Weiterentwicklung der Planungspraxis mit.

Es berät die Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Bereiche in und außerhalb der Verwaltung, insbesondere Personen mit Entscheidungsverantwortung aus der Kommunalpolitik, bei aktuellen Themen, Entwicklungen und Herausforderungen sowie Prozessen, Planungen, Strategien und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Quartiere bzw. Sozialräume haben oder haben können.

Das Begleitgremium arbeitet auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung/Geschäftsordnung, die unter anderem die Arbeitsweise, Entscheidungsprozesse und die Berufung von Mitgliedern regelt und von den Mitgliedern gemeinsam entwickelt wurde (Partizipation).

Das Begleitgremium findet in unregelmäßigen Abständen anlassbezogen mehrmals im Jahr statt.

Das Begleitgremium wird durch eine Geschäftsstelle koordiniert, die an die verantwortliche Stelle für die integrierte Sozialraumplanungder Stadt Erfurt gekoppelt ist. Sie lädt die Mitglieder zu den Sitzungen ein, bereitet diese inhaltlich vor und nach, ordnet die Ergebnisse in den Gesamtprozess der integrierten Sozialraumplanung ein und informiert über diese in der Öffentlichkeit (Transparenz).

Die Mitglieder des Gremiums sind:

 Die Schwerpunktaufgaben des Gremiums sind:

  • Bewertung und Priorisierung der Umsetzung von Maßnahmen der integrierten Sozialraumplanung
  • Bewertung der Ergebnisse bzw. Wirkungen von Maßnahmen
  • Bewertung und Empfehlung von (potentiellen) Standorten für Maßnahmen, Projekte und Angebote insbesondere der Quartiers- und Sozialraumarbeit
  • Bewertung und Priorisierung von Förderanträgen im Rahmen der „Förderrichtlinie zur Erfüllung sozialer Aufgaben in der Landeshauptstadt Erfurt“ als Grundlage für die jährlichen Förderentscheidungen des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung
  • Empfehlungen und Beratung für Fachplanungen, Vorhaben, die (potentielle) Auswirkungen auf Quartiere bzw. Sozialräume haben
  • Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Sozialberichterstattung (Sozialstrukturatlas) und Bewertung der Ergebnisse, insbesondere im Hinblick auf Schwerpunktsetzungen in Quartieren bzw. Sozialräumen
  • Koordination der (Weiter-)Entwicklung der sozialpolitischen Leitlinien der Landeshauptstadt Erfurt
  • Koordination und Weiterentwicklung des Begleitgremiums in organisatorischer, struktureller, inhaltlicher und personeller Hinsicht entsprechend den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen (Kooperationsvereinbarung/Geschäftsordnung)

Quartiersplanungskoordination

Die Quartiersplanungskoordination ist eine Fachplanung (innerhalb der Verwaltung), die sich mit der Entwicklung von Quartieren und Sozialräumen befasst. Dabei arbeitet sie jedoch bereichsübergreifend innerhalb und außerhalb der Verwaltung, um den Austausch zwischen den Fachplanungen und der Quartiers- und Sozialraumarbeit im Rahmen der integrierten Sozialraumplanung zu fördern. Die Quartiersplanungskoordination wurde als ein Ergebnis der integrierten Sozialraumplanung 2023 eingeführt.

Einerseits dient die Quartiersplanungskoordination dazu, die Fachpersonen und Einrichtungen der Quartiers- und Sozialraumarbeit an den verschiedenen Standorten miteinander zu vernetzen, fachlich zu beraten und einen Rahmen für den Austausch zur fachlichen und strategischen Weiterentwicklung der Quartiers- und Sozialraumarbeit zu bieten. Auf der anderen Seite unterstützt sie die Einbeziehung der Bedürfnisse, Interessen und des Wissens aus den Quartieren und Sozialräumen in die entsprechenden Fachplanungen.

Damit schafft sie für die Fachplanungen eine Schnittstelle zu den Quartieren und Sozialräumen, um die eigenen Planungsprozesse zu vereinfachen und integrierte Sozialraumplanung zu verbessern. Dadurch können die Bedürfnisse insbesondere benachteiligter Bevölkerungsgruppen besser in die verschiedenen Fachplanungen einfließen, um festgestellte Herausforderungen und Bedarfe abzugleichen, zu ergänzen, baulich-räumliche und andere Anpassungen vorzunehmen.

Die Quartiersplanungskoordination eröffnet damit die Möglichkeit, die für eine bedarfsgerechte Planung und entsprechende Sozialpolitik und Gestaltung von Quartieren bzw. Sozialräumen entscheidenden Beteiligungs- und Mitbestimmungsprozesse (Partizipation) vor Ort zu beobachten und gegebenenfalls Anregungen zur Verbesserung der Prozesse und Angebote zu geben, um den typischen Ausschließungen von Gruppen und Personen entgegenzuwirken.

Schwerpunktaufgaben:

  • Konzeptionelle Weiterentwicklung und Planung der Quartiers- und Sozialraumarbeit
  • Koordination, Evaluation und Fachcontrolling der Angebote der Quartiers- und Sozialraumarbeit
  • Berichtswesen/Monitoring der Quartiers- und Sozialraumarbeit
  • inhaltlich-fachliche Projektbegleitung/-konzeption städtischer Projekte der Quartiers- und Sozialraumarbeit, insbesondere ThINKA Erfurt und Stadtteilzentren
  • Koordination und Vernetzung der Angebote der Quartiers- und Sozialraumarbeit
  • ämterübergreifende Vernetzung und Kooperation mit relevanten externen Einrichtungen, Akteurinnen und Akteuren im Sozialraum
  • Beratung von freien Trägern und anderen Akteurinnen und Akteuren der Quartiers- und Sozialraumarbeit
  • Vermittlung von Bedarfen zwischen den Akteurinnen und Akteuren der Quartiers- und Sozialraumarbeit und den Fachplanungen und Ämtern der Stadtverwaltung
  • fachliche Prüfung von Anträgen nach der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung sozialer Aufgaben (Förderrichtlinie zur Erfüllung sozialer Aufgaben in der Landes-hauptstadt Erfurt)
  • Bearbeitung von Stellungnahmen zu Anträgen freier Träger auf Drittmittelförderung

Arbeitskreis Quartiers- und Sozialraumarbeit

Der Arbeitskreis Quartiers- und Sozialraumarbeit dient dem Austausch zwischen der Quartiersplanungskoordination (innerhalb der Verwaltung bzw. zwischen Verwaltung und Quartieren) und Fachpersonen der Quartiers- und Sozialraumarbeit aus verschiedenen Quartieren (außerhalb der Verwaltung). Bei Bedarf können Fachplanungen der Verwaltung oder weitere Organisationen außerhalb der Verwaltung teilnehmen.

Neben Fragen der fachlichen und strategischen Weiterentwicklung der Quartiers- und Sozialraumarbeit, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Themen, Entwicklungen und Herausforderungen, werden über den Arbeitskreis wichtige Informationen über planungsrelevante Entwicklungen in den Quartieren und Sozialräumen direkt in die Integrierte Sozialraumplanung eingebracht. Über den Arbeitskreis wird ein fachlicher Austausch zwischen den verschiedenen Standorten der Quartiers- und Sozialraumarbeit ermöglicht.

Der Arbeitskreis tagt regelmäßig auf Einladung der Quartiersplanungskoordination und ergänzt den Austausch im Begleitgremium zur integrierten Sozialraumplanung.

Sozialraumplanungskonferenzen

Die Sozialraumplanungskonferenzen sollen die Öffentlichkeit, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter von Kommunalpolitik, Ortsteilräten (Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister), Beiräten, Jobcentern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft, Quartiers- und Sozialraumarbeit, Religionsgemeinschaften, Vereinen und Initiativen sowie unterschiedlicher Fachbereiche der Verwaltung und der Beauftragten für besondere Belange der Einwohnerinnen und Einwohner, über die integrierte Sozialraumplanungen informieren und zu bestimmten Themen beteiligen. Hierzu zählt unter anderem die Vorstellung und gemeinsame Diskussion über die Ergebnisse der Sozialberichterstattung.

Die Sozialraumplanungskonferenzen bieten eine Möglichkeit des Austausches, der Beteiligung und der Vernetzung.

Die Sozialraumplanungskonferenzen werden von der für die integrierte Sozialraumplanung verantwortlichen Stelle der Stadt Erfurt koordiniert sowie vor- und nachbereitet. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung der integrierten Sozialraumplanung ein.

Die erste Sozialraumplanungskonferenz fand am 2. Dezember 2022 unter dem Titel „Integrierte Sozialraumplanung Erfurt – Gemeinsam die Sozial- und Stadtentwicklung gestalten“ statt. Dabei wurde über den Stand der integrierten Sozialraumplanung informiert und an der Entwicklung der sozialpolitischen Leitlinien beteiligt.

Folgesitzungen des Begleitgremiums

Was sind die Grundlagen und Ergebnisse der integrierten Sozialraumplanung?

Die integrierte Sozialraumplanung der Stadt Erfurt basiert unter anderem auf den Daten der Sozialberichterstattung in Form des Sozialstrukturatlasses der Stadt Erfurt und erarbeitet den Integrierten Sozialraumplan als zentrale Grundlage der Sozialberichterstattung. Zudem bildet die integrierte Sozialraumplanung den Rahmen für die Entwicklung der Sozialpolitischen Leitlinien der Landeshauptstadt Erfurt.

Der Sozialstrukturatlas

Der Sozialstrukturatlas hat einerseits die Aufgabe, die allgemeine Öffentlichkeit sowie Politik und Verwaltung über die Entwicklung der Lebenslagen und Lebensbedingungen der Einwohnerinnen und Einwohner in allen Quartieren zu informieren. Andererseits bildet er die Grundlage für die Entwicklung abgestimmter Maßnahmen im Rahmen der integrierten Sozialraumplanung und für Entscheidungen von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalpolitik hinsichtlich der räumlichen Gestaltung, bei der alle Interessen berücksichtigt werden (Soziale Stadtentwicklung).

Der Sozialstrukturatlas der Stadt Erfurt erfasst, beschreibt, analysiert und bewertet hierzu die Lebenslagen und Lebensbedingungen der Einwohnerinnen und Einwohner in den einzelnen Quartieren, beispielsweise in Bezug auf Alter, Herkunft, Wohn- und Beschäftigungssituation.

Dies erfolgt anhand rechtlich, fachlich und sozialpolitisch begründeter Messgrößen (Indikatoren). Ausgewählte Indikatoren werden auf kleinräumiger Ebene dargestellt und zusammengefasst (Sozialindex).

Auf dieser Grundlage kann die integrierte Sozialraumplanung auf die Unterschiede im Angebot sozialer Leistungen und Einrichtungen sowie auf räumliche Bedingungen und Veränderungen in der Zusammensetzung der Quartiersbevölkerung (Segregation) aufmerksam machen, die sich nachteilig auf verschiedene Gruppen auswirken können, und entsprechende Maßnahmen vorschlagen.

Der Sozialstrukturatlas wird in unterschiedlichen Abständen aktualisiert.

Der integrierte Sozialraumplan

Der Integrierte Sozialraumplan der Stadt Erfurt gibt Auskunft über das Planungsverständnis (integrativ, interdisziplinär, (sozial)raumsensibel, partizipativ, reflexiv und transparent), die Strukturen, die Arbeitsweise, die Ergebnisse und die Beteiligten der integrierten Sozialraumplanung.

Er wird im Rahmen des Begleitgremiums zur integrierten Sozialraumplanung von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fachplanungen, Wohnungsunternehmen, Organisationen fortgeschrieben.

Er enthält die sozialpolitischen Leitlinien der Landeshauptstadt Erfurt und beschreibt Maßnahmen für ein gemeinsames Handeln der Vertreterinnen und Vertretern von Bereichen innerhalb der Verwaltung, innerhalb der Quartiere und Sozialräume sowie zwischen diesen beiden Ebenen.

Der Integrierte Sozialraumplan ist ein Werk, das integriert, interdisziplinär, partizipativ, reflexiv und transparent entstanden ist und weiterentwickelt wird. Er ist Ausdruck des Engagements und der Kooperation von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Fachbereiche der Verwaltung sowie von Kommunalpolitik, Ortsteilräten (Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister), Beiräten, Jobcentern, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft, Quartiers- und Sozialraumarbeit, Religionsgemeinschaften, Vereinen und Initiativen sowie Beauftragten für besondere Belange der Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Sozialpolitischen Leitlinien

Die Sozialpolitischen Leitlinien der Landeshauptstadt Erfurt wurden im Auftrag des Stadtrates im Rahmen der Integrierten Sozialraumplanung durch das Begleitgremium koordiniert und unter breiter Beteiligung und Mitwirkung zahlreicher Akteure und Interessenvertretungen der Einwohnerinnen und Einwohner erarbeitet und werden auf diese Weise fortgeschrieben.

Die Sozialpolitischen Leitlinien dienen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Sozialpolitik der Landeshauptstadt Erfurt. Sie zielen auf die Gestaltung bedarfsgerechter Leistungen, Maßnahmen und Einrichtungen und auf die Schaffung guter Lebensbedingungen für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Erfurt.

Die Sozialpolitischen Leitlinien sind im Zusammenhang mit anderen kommunalen Leitlinien zu betrachten.

Zusammenfassung der sozialpolitischen Leitlinien

  1. Gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkung ermöglichen: Die Sozialpolitik der Landeshauptstadt Erfurt ermöglicht und fördert die gesellschaftliche Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig von ihrer Lebenslage und ihres Wohnortes.
  2. Vielfältige Nachbarschaften fördern und Segregation entgegenwirken: Die Sozialpolitik der Landeshauptstadt Erfurt fördert die Vielfalt des Zusammenlebens in den Quartieren und Sozialräumen.
  3. Infrastruktur bedarfsgerecht gestalten: Die Sozialpolitik der Landeshauptstadt Erfurt stellt eine bedarfsgerechte barrierefreie soziale Infrastruktur in allen Quartieren und Sozialräumen zur Verfügung und berücksichtigt dabei auch die Potenziale vor Ort.
  4. Armut vermeiden: Die Sozialpolitik der Landeshauptstadt Erfurt wirkt der Ausbreitung von Armut und sozialer Benachteiligung durch unterstützende und vorbeugende Angebote entgegen.
  5. Engagement und Selbsthilfe unterstützen: Die Sozialpolitik der Landeshauptstadt Erfurt trägt zur Sicherung der Rahmenbedingungen für die Ausübung freiwilliger gemeinwohlorientierter Aktivitäten bei.
  6. Quartiersarbeit verstetigen: Die Sozialpolitik der Landeshauptstadt Erfurt fördert eine flächendeckende, professionelle Quartiersarbeit.