Städtebauförderung

Information zu der Leistung

Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Fördermittelbereitstellung und Vorbereitung des Abschlusses von Modernisierungsvereinbarungen

Benötigte Unterlagen

Antrag, zeichnerische Unterlagen, Maßnahmebeschreibung, Kostenrechnung, Finanzplan

Formulare für das kleinteilige kommunale Förderprogramm, sonst formlos

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Mit der Hilfe der Städtebauförderung sollen städtebauliche Missstände in den Sanierungsgebieten und sonstigen Fördergebieten (u.a. Gebiete der Block- und Plattenbauweise) behoben werden. Gegenstand der Förderung sind insbesondere Bau- und Ordnungsmaßnahmen. Förderfähig sind grundsätzlich die Kosten, die zur Erreichung des Sanierungszieles unabdingbar sind und anderweitig (z.B. aus der Rendite der Vorhaben) nicht aufzubringen sind. Städtebaufördermittel sind in Bezug auf die sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten immer nachrangig einzusetzen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Ausreichung von Fördermitteln.

Weiterführende Links

Ansprechpartner

Frau Gabriel
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-3961+49 361 655-3961faxFax +49 361 655-3959
Frau Liebsch
Leiterin
workTel. +49 361 655-3960+49 361 655-3960faxFax +49 361 655-3909

Zuständige Stelle