Öffentlich-rechtliche Verträge bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten
Öffentlich - rechtliche Verträge gemäß § 54 Satz 1 ThürVwVfG bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten.
Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen und Erstellung von Bescheinigungen über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten zur Geltendmachung von Steuervergünstigungen nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG). Das Geltendmachen von Steuervergünstigungen gemäß Einkommensteuergesetz für Aufwendungen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen setzt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde voraus. Die Bescheinigung muss vom jeweiligen Gebäudeeigentümer schriftlich beantragt werden. Sie ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt Grundlage der Geltendmachung von Steuervergünstigungen
öffentlich-rechtlicher Vertrag
- formloser Antrag
- Eigentümernachweis
- Beschreibung der Maßnahme
- Bausumme
- Baugenehmigung
Bescheinigung
- öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Abrechnung der Leistungen - Rechnungen
- Bearbeitung von Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung
- Dorferneuerung
- Entlassung aus der Sanierung/Erhebung von Ausgleichsbeträgen
- Erhaltungssatzung: Genehmigung von Maßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten
- Modernisierungsmaßnahmen
- Sanierungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben in Sanierungsgebieten
- Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten
- Sanierungsvorbereitung
- Städtebauförderung