Dorferneuerung
Einsatz von Fördermitteln des Flurneuordnungsamtes, städtebauliche Planungen zur Beseitigung funktionaler, baulicher und gestalterischer Missstände in den Ortschaften der Stadt, Betreuung von privaten Maßnahmen
Durch den Freistaat Thüringen wird die Umsetzung von Maßnahmen mit dem Programm zur Förderung der Dorferneuerung unterstützt. Das Ziel besteht darin, mit Hilfe von Fördermitteln funktionale, bauliche und gestalterische Missstände in den Dörfern/-ländlichen Ortsteilen zu beseitigen. Da nur im beschränkten Umfang Mittel zur Verfügung stehen, können nicht alle Ortschaften in das laufende Programm aufgenommen werden. Aufgenommen sind derzeit die Ortschaften: Molsdorf, Schmira, Hochstedt, Linderbach. Zur Aufnahme beantragt sind: Urbich, Büßleben, Ermstedt, Gottstedt
- Bearbeitung von Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung
- Entlassung aus der Sanierung/Erhebung von Ausgleichsbeträgen
- Erhaltungssatzung: Genehmigung von Maßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten
- Modernisierungsmaßnahmen
- Öffentlich-rechtliche Verträge bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten
- Sanierungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben in Sanierungsgebieten
- Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten
- Sanierungsvorbereitung
- Städtebauförderung