Modernisierungsmaßnahmen
Bearbeitung von Anträgen und Erstellung von Bescheinigungen über die Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Geltendmachung von Steuervergünstigungen
Das Geltendmachen von Steuervergünstigungen gemäß Einkommensteuergesetz für Aufwendungen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen setzt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde voraus. Die Bescheinigung muss vom jeweiligen Gebäudeeigentümer schriftlich beantragt werden. Sie ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt Grundlage der Geltendmachung von Steuervergünstigungen
- Bearbeitung von Anträgen auf sanierungsrechtliche Genehmigung
- Dorferneuerung
- Entlassung aus der Sanierung/Erhebung von Ausgleichsbeträgen
- Erhaltungssatzung: Genehmigung von Maßnahmen in Erhaltungssatzungsgebieten
- Öffentlich-rechtliche Verträge bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten
- Sanierungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben in Sanierungsgebieten
- Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten
- Sanierungsvorbereitung
- Städtebauförderung