Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten

Information zu der Leistung

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen folgende Rechtsvorgänge der schriftlichen Genehmigung. Teilung von Grundstücken, Abschluss eines Miet- und Pachtvertrages, Veräußerung eines Grundstückes, Veräußerung eines Erbbaurechtes, Bestellung eines Erbbaurechtes, Bestellung einer Grundschuld, der Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages, die Begründung, Änderung und Aufhebung einer Baulast

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Herr Zeranski
Sachbearbeiter
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