Sanierungsrechtliche Genehmigung von Rechtsvorgängen in Sanierungsgebieten

Information zu der Leistung

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten bedürfen folgende Rechtsvorgänge der schriftlichen Genehmigung. Teilung von Grundstücken, Abschluss eines Miet- und Pachtvertrages, Veräußerung eines Grundstückes, Veräußerung eines Erbbaurechtes, Bestellung eines Erbbaurechtes, Bestellung einer Grundschuld, der Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages, die Begründung, Änderung und Aufhebung einer Baulast

Benötigte Unterlagen

Antragsformular

Ansprechpartner

Frau Karstedt
Sachbearbeiterin
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Zuständige Stelle