Hygieneüberwachung in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Beherbergungseinrichtungen und im Bestattungswesen
Folgende Einrichtung unterliegen der infektionshygienischen Überwachung:
- Outdoor- und Indoorspielplätze
- öffentlich zugängliche Sportplätze und Sporthallen
- Fitnesseinrichtungen
- Saunen und Solarien
- Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Camping- und Zeltlagerstätten
- Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesen
Beratung zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen bei Bau und Betrieb und Beteiligung an Bauvorhaben
- gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung:
- routinemäßige infektionshygienische Überwachungen sind kostenfrei
- infektionshygienische Überwachungen aufgrund eines Mangels sind gebührenpflichtig
- die telefonische Beratung zu hygienischen Fragestellungen sind kostenfrei
- Amtsärztlicher Untersuchungs- und Gutachterdienst
- Badewasser- und Badegewässerhygiene
- Belehrungen beim Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitsausweis), Infektionsschutz
- Beratung zu Betreuungen
- Beratung zu HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen
- Beratungen bei Innenraumproblemen, Schimmel und Schädlingen
- Beratungssprechstunde des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes
- Gesundheitliche Beratung nach § 10 und Bescheinigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
- Gutachten und Stellungnahmen
- Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen
- Hygieneüberwachung in Schönheitseinrichtungen und Einrichtungen der Heilbehandlung
- Impfberatung, Ausstellung von Impfausweisen
- Krankenhaushygiene
- Mütterberatung
- Psychologische Beratung
- Psychosoziale Beratungsstelle für Krebskranke und Angehörige
- Sozialpädagogische/ sozialmedizinische Beratung
- Trinkwasserhygiene
- Tuberkuloseberatung