Hygieneüberwachung in Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Beherbergungseinrichtungen und im Bestattungswesen

Information zu der Leistung

Folgende Einrichtung unterliegen der infektionshygienischen Überwachung:

  • Outdoor- und Indoorspielplätze
  • öffentlich zugängliche Sportplätze und Sporthallen
  • Fitnesseinrichtungen
  • Saunen und Solarien
  • Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Camping- und Zeltlagerstätten
  • Einrichtungen des Bestattungs- und Friedhofswesen

Beratung zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen bei Bau und Betrieb und Beteiligung an Bauvorhaben

Kosten

  • gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung:
  • routinemäßige infektionshygienische Überwachungen sind kostenfrei
  • infektionshygienische Überwachungen aufgrund eines Mangels sind gebührenpflichtig
  • die telefonische Beratung zu hygienischen Fragestellungen sind kostenfrei

Ansprechpartner

Frau Hermann
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-4257+49 361 655-4257
Herr Jaklin
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-4263+49 361 655-4263