Amtsärztlicher Untersuchungs- und Gutachterdienst

Information zu der Leistung

Erstellung amtsärztlicher Gutachten und Stellungnahmen nach Beamtenrecht, Beihilferecht und anderen Rechtsvorschriften.

Benötigte Unterlagen

  • Personaldokument
  • ggf. Untersuchungsauftrag

Kosten

gemäß Gebührenverzeichnis Amt 53, in der jeweils gültigen Fassung

Weiterführende Informationen

Terminvereinbarung ist erforderlich.

Anmeldung bei:   

  • Frau Benkenstein      Tel. 0361 655-4231
  • Frau Werner                Tel. 0361 655-4228

Fax:            0361 655-4209

E-Mail:      amtsaerztlicher.dienst@erfurt.de

Weitere Informationen:

Der Amtsärztliche Dienst führt überwiegend Begutachtungen im gesetzlichen Auftrag für Institutionen wie Gerichte, Ämter und Behörden durch, in Ausnahmefällen aber auch für Privatpersonen. Bei den erbrachten Leistungen handelt es sich in der Regel um Stellungnahmen auf der Grundlage amtsärztlicher Untersuchungen, oft unter Einbeziehung von Labor- und Röntgenbefunden sowie Befundberichten anderer Ärzte. Die Schwerpunkte der amtsärztlichen Begutachtungen lassen sich differenziert in folgende Kategorien unterteilen:

1. Begutachtungen nach dem Beamtengesetz etc. bei

  • Einstellungen bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit (Bitte beachten Sie, dass für die Untersuchung einer noch nicht verbeamteten Person das Wohnortprinzip gilt.)
  • Feststellung der Dienst-/Arbeitsfähigkeit/begrenzte Dienstfähigkeit, Reaktivierung (Dienstortprinzip)
  • Dienstunfallfolgen

2. Begutachtungen nach den Beihilfevorschriften bei

  • Beihilfeanträge für stationäre Rehabilitationen, Mutter/Vater-Kind-Kuren u.a.
  • Beihilfe für Heil- und Hilfsmittel

3. Begutachtungen im Auftrag anderer Institutionen (Ausländerbehörde, Sozialamt, Gerichte u.a.)

  • Flug- und Reisefähigkeit
  • Niederlassungserlaubnis
  • Mehrbedarf, Kostenübernahme bei spezifischen medizinischen Fragen
  • Haft- und Verhandlungsfähigkeit
  • Adoptionen
  • Materialentnahme für Abstammungsgutachten

4. Sonstige Stellungnahmen

  • Prüfungsfähigkeit, wenn die amtsärztliche Untersuchung vorgeschrieben ist
  • zur Vorlage beim Finanzamt

Zuständige Stelle