Krankenhaushygiene

Information zu der Leistung

Folgende Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung:

  • Kliniken und Krankenhäuser
  • Einrichtungen des ambulanten Operierens
  • Dialyseeinrichtungen
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Rettungsdienste
  • Hospize
  • Einrichtungen der Blutspende

Beratung zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen bei Bau und Betrieb und Beteiligung an Bauvorhaben

Kosten

  • gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung
  • routinemäßige infektionshygienische Überwachungen sind kostenfrei
  • infektionshygienische Überwachungen aufgrund eines angezeigten oder vorher festgestellten Mangels sind gebührenpflichtig
  • die telefonische Beratung zu hygienischen Fragestellungen ist kostenfrei

Ansprechpartner

Herr Bradtke
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-4265+49 361 655-4265