Belehrungen beim Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitsausweis), Infektionsschutz

Information zu der Leistung

Durchführung von Erstbelehrungen und Wiederholungsbelehrungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG), §§ 42 und 43 IfSG.

Benötigte Unterlagen

Für die Ausstellung einer Bescheinigung ist die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes erforderlich, aus dem neben den persönlichen Daten die Meldeadresse hervorgeht.

Kosten

gemäß Gebührenverzeichnis Amt 53, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung:

  • Erstbescheinigung Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.3.3.1
  • die Wiederholung der Belehrung Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.3.3.2

Inhaber eines gültigen Sozialausweises erhalten die Bescheinigung kostenfrei.

Für Erfurter Schüler an Gymnasien, Haupt- und Regelschulen ist die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, soweit diese für die Durchführung eines Praktikums notwendig ist, gebührenfrei.

Weiterführende Informationen

Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit: Belehrung über Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen in mündlicher und schriftlicher Form im Amt für Soziales und Gesundheit, Sachgebiet Infektionsschutz mit anschließender Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung.

Nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren jährlich sind Belehrungen durch den Arbeitgeber erforderlich, Bescheinigungen und Dokumentation der Belehrung sind beim Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Sprechzeiten:

Nach terminlicher Vereinbarung zu folgenden Zeiten:

Dienstag        08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr

Donnerstag   08:30 - 11:30 Uhr

Ansprechpartner

Frau Bösenthal
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-4256+49 361 655-4256faxFax +49 361 655-4259
Frau Hollstein
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-4264+49 361 655-4264faxFax +49 261 655-4259
Frau Sehl
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-4252+49 361 655-4252faxFax +49 361 655-4259

Zuständige Stelle