Trinkwasserhygiene

Information zu der Leistung

Die Überwachung des Trinkwassers erfolgt auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung.

  • Überwachung von zentralen Wasserversorgungsanlagen (Schutzzonen, Wasserwerke, Hochbehälter, Trinkwasserverteilungsanlagen)
  • Erteilung von Trinkwasser-Freigaben im Rahmen von Baumaßnahmen
  • Trinkwasserprobenahmen und deren Bearbeitung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse
  • Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten
  • Überwachung des Trinkwassers in öffentlichen Hausinstallationen
  • Überwachung des Trinkwassers (Legionellen-Warmwasser) in öffentlichen und nichtöffentlichen Hausinstallationen
  • Kontrolle und Bewertung von mobilen und zeitlich genutzten Trinkwasserversorgungsanlagen

Kosten

  • Entnahme von Kalt- und Warmwasserproben gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung
  • Prüfung einer Wasserversorgungsanlage gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung
  • Vor-Ort-Messungen gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung
  • Laborkosten, Einsenden von Kalt- und Warmwasserproben gemäß Gebührenverzeichnis des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung
  • Besichtigungen aufgrund eines angezeigten oder festgestellten Mangels sind gebührenpflichtig
  • die telefonische Beratung zum Thema Trinkwasser ist kostenfrei

Ansprechpartner

Herr Kliewe
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-4258+49 361 655-4258