Hygieneüberwachung in Gemeinschaftseinrichtungen

Information zu der Leistung

Folgende Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung:

  • Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber/Flüchtlinge

Beratung zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen an Bau und Betrieb und Beteiligung an Bauvorhaben

Kosten

  • gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung
  • routinemäßige infektionshygienische Überwachungen sind kostenfrei
  • infektionshygienische Überwachungen aufgrund eines angezeigten oder vorher festgestellten Mangels sind gebührenpflichtig
  • die telefonische Beratung zu hygienischen Fragestellungen ist kostenfrei

Ansprechpartner

Frau Ewiak
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-4255+49 361 655-4255
Frau Hirschfeld
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-4250+49 361 655-4250
Herr Jaklin
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-4263+49 361 655-4263