Gestattungsvertrag/grundbuchseitige Sicherung durch Dienstbarkeit
Prüfung von Anträgen auf dauerhafte Benutzung/Inanspruchnahme städtischer Grundstücke durch Dritte (Leitungsrechte, Wegerechte, Überbauungen etc.);
Abschluss von Gestattungsverträgen / Vereinbarungen, dauerhafte Sicherung der Rechte auf städtischen Grundstücken im Grundbuch durch Eintragung einer Dienstbarkeit. Bei öffentlich gewidmeten Flächen ist das Tiefbau- und Verkehrsamt zuständig.
Formloser Antrag mit den Angaben zum Antragsteller, Ansprechpartner, Lagebezeichnung (Straße/ Hausnummer bzw. Beschreibung der Örtlichkeit), Gemarkung, Flur, Flurstück, Lageplan mit Kennzeichnung der betroffenen Fläche der Inanspruchnahme (Auszug aus der Stadtgrundkarte mit Katasterangaben) oder Leitungsplan etc.
Benutzung/Inanspruchnahme fiskalischer Grundstücke der Stadt Erfurt durch Dritte (Zuwegung, Zufahrt, Überbauung), insbesondere für Versorgungsunternehmen (Leitungen, Kabel, bauliche Anlagen etc.) bzw. die Benutzung privater Grundstücke durch städtische Unternehmen (Kanäle, Rohrleitungen etc.). Die Prüfung erfolgt auf Antrag.
Hinweis:
Auszüge aus der Stadtgrundkarte mit Katasterangaben sowie
Eigentümerinformationen aus dem Automatischen Liegenschaftsbuch
sind erhältlich im
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Kartenstelle
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel. 0361 655-3490
FAX 0361 655-6707
e-Mail: kartenstelle.geoinformation@erfurt.de
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