Erbbaurecht
Prüfung von Anfragen zur Vergabe von Erbbaurechten auf städtischen Grundstücken sowie deren Bestellung durch den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen
Formlose Anfrage mit den Angaben Lagebezeichnung (Straße/ Hausnummer bzw. Beschreibung der Örtlichkeit), Gemarkung, Flur, Flurstück, bei Inanspruchnahme von Flurstücksteilflächen sind diese in einem Lageplan (Auszug aus der Stadtgrundkarte mit Katasterangaben) zu kennzeichnen.
Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das vererbliche Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten bzw. zu unterhalten. Das Erbbaurecht ist ein grundstückgleiches Recht, das auf dem Grundstück des Erbbaurechtgebers lastet.
Es erfolgt die Abwägung, ob eine Bestellung des Erbbaurechtes durch eine Einzelvergabe erfolgen kann.
Hinweis:
Auszüge aus der Stadtgrundkarte mit Katasterangaben sowie
Eigentümerinformationen aus dem Automatischen Liegenschaftsbuch
sind erhältlich im
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Kartenstelle
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel. 0361 655-3490
FAX 0361 655-6707
e-Mail: kartenstelle.geoinformation@erfurt.de
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