Erbbaurecht

Information zu der Leistung

Prüfung von Anfragen zur Vergabe von Erbbaurechten auf städtischen Grundstücken sowie deren Bestellung durch den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen

Benötigte Unterlagen

Formlose Anfrage mit den Angaben Lagebezeichnung (Straße/ Hausnummer bzw. Beschreibung der Örtlichkeit), Gemarkung, Flur, Flurstück, bei Inanspruchnahme von Flurstücksteilflächen sind diese in einem Lageplan (Auszug aus der Stadtgrundkarte mit Katasterangaben) zu kennzeichnen.

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das vererbliche Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten bzw. zu unterhalten. Das Erbbaurecht ist ein grundstückgleiches Recht, das auf dem Grundstück des Erbbaurechtgebers lastet.

Es erfolgt die Abwägung, ob eine Bestellung des Erbbaurechtes durch eine Einzelvergabe erfolgen kann.

Hinweis:

Auszüge aus der Stadtgrundkarte mit Katasterangaben sowie
Eigentümerinformationen aus dem Automatischen Liegenschaftsbuch
sind erhältlich im

Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Kartenstelle
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel. 0361 655-3490
FAX 0361 655-6707
e-Mail: kartenstelle.geoinformation@erfurt.de

Ansprechpartner

Frau Brückner-Schön
Sachgebietsleiterin Bestandsverwaltung
workTel. +49 361 655-2754+49 361 655-2754faxFax +49 361 655-2759

Zuständige Stelle