Kurzzeitvermietung
Kurzzeitvermietung - zeitweilige Vermietung von Räumlichkeiten in städtisch verwalteten Objekten (außer Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern in den Ortschaften - hier ist der Beauftragte für Ortsteile und Ehrenamt zuständig)
- formloser Antrag mit den Angaben zum Objekt , Nutzungszweck, Nutzungsdauer
- Angaben zum Antragsteller (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- bei gewünschten Nutzungen von Räumlichkeiten oder Freiflächen des Petersberges ist das unten aufgeführte Formular auszufüllen
Langner
Sachbearbeiterin Mieten/Pachten
Sachbearbeiterin Mieten/Pachten
workTel. +49 361 655-2788+49 361 655-2788faxFax +49 361 655-2759
- Betriebskostenabrechnung
- Bodenordnung
- Erbbaurecht
- Gestattungsvertrag/grundbuchseitige Sicherung durch Dienstbarkeit
- Grundstückssicherung
- Mietanfrage/Pachtanfrage
- Mietvertrag/Pachtvertrag
- Nachbarrechtliche Zustimmungserklärung
- Nutzungsentgeltforderung gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
- Nutzungsvertrag für Baustellen/Grabungen/Veranstaltungen
- Öffentliche Ausschreibung von Grundstücken zum Verkauf/Erbbaurecht
- Öffentliche Ausschreibung von Grundstücken zur Vermietung/Verpachtung
- Rangrücktrittserklärung/Löschungsbewilligung
- Verkauf/Ankauf/Tausch von Grundstücken