Öffentliche Ausschreibung von Grundstücken zur Vermietung/Verpachtung
Anbieten von Objekten zur Vermietung/Verpachtung durch die Stadt
Hinweis: Die Vermarktung erfolgt im Rahmen eines bedingungsfreien Bietverfahren (öffentliche Ausschreibung) auf der Grundlage § 31 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV.
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden im Ausschreibungstext aufgeführt und sind ggf. fristgemäß einzureichen.
Öffentliche Ausschreibung von städtischen Grundstücken unter www.erfurt.de/immobilien bzw. im Amtsblatt mit dem Ziel der Vermietung oder Verpachtung. Es handelt sich nicht um ein Ausschreibungsverfahren nach VOB/VOL.
Wenzel
Sachgebietsleiterin Mieten/Pachten
Sachgebietsleiterin Mieten/Pachten
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