Rangrücktrittserklärung/Löschungsbewilligung
Erteilung von Rangrücktrittserklärungen und Löschungsbewilligungen für in Abteilung II und III des Grundbuches eingetragene städtische Rechte
Benennung des Grundstückes (Gemarkung, Flur, Flurstück)
Benennung der Belastung (Grundbuchblatt, Abteilung, lfd. Nr.), die gelöscht werden bzw. im Rang zurücktreten soll (bei Rangrücktritten auch Benennung bzw. vertragliche Vereinbarung der Belastung, der der Vorrang eingeräumt werden soll bzw.)
aktueller Grundbuchauszug
Bearbeitungskosten entsprechend Preisordnung der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung (privatrechtliche Entgelte für Leistungen gegenüber Dritten) - PreisOEF vom 12.12.2008
Der Gläubiger/Berechtigte erklärt, dass er der Löschung des zu seinen Gunsten eingetragenen Rechtes im Grundbuch zustimmt, z.B. kann ein Grundstückseigentümer die Freigabe eines Grundpfandrechtes verlangen, wenn ein durch eine Hypothek oder Grundschuld gesichertes Darlehen zurückgezahlt ist.
Durch eine notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragenes Recht/Belastung seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen oder neuen Rechts/Belastung, abändern.
Beispiel: Banken veranlassen im Regelfall, dass die Eintragung von Grundpfandrechten an erster Rangfolge erfolgt. Sofern ein städtisches Recht betroffen ist, ist eine Rangrücktrittserklärung seitens der Stadt erforderlich. Im Falle einer Zwangsvollstreckung wird ein vorrangiges Recht zuerst befriedigt.
Hinweis:
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim
Amtsgericht Erfurt, Grundbuchamt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
Tel. 0361 377600-1
Fax 0361 377600-0
E-Mail: poststelle@agef.thueringen.de
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