Öffentliche Ausschreibung von Grundstücken zum Verkauf/Erbbaurecht
Anbieten von städtischen Objekten zum Verkauf bzw. zur Vergabe eines Erbbaurechts
Hinweis: Die Vermarktung erfolgt im Rahmen eines bedingungsfreien Bietverfahren (öffentliche Ausschreibung) auf der Grundlage § 31 Abs. 1 Satz 2 ThürGemHV , mindestens zum vollen Wert (§ 67 Abs. 1 Satz 2 ThürKO).
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden im Ausschreibungstext aufgeführt und sind fristgemäß einzureichen.
Öffentliche Ausschreibung von städtischen Grundstücken unter www.erfurt.de/immobilien bzw. im Amtsblatt mit dem Ziel des Verkaufs bzw. der Vergabe von Erbbaurechten. Es handelt sich nicht um ein Ausschreibungsverfahren nach VOB/VOL.
- Betriebskostenabrechnung
- Bodenordnung
- Erbbaurecht
- Gestattungsvertrag/grundbuchseitige Sicherung durch Dienstbarkeit
- Grundstückssicherung
- Kurzzeitvermietung
- Mietanfrage/Pachtanfrage
- Mietvertrag/Pachtvertrag
- Nachbarrechtliche Zustimmungserklärung
- Nutzungsentgeltforderung gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
- Nutzungsvertrag für Baustellen/Grabungen/Veranstaltungen
- Öffentliche Ausschreibung von Grundstücken zur Vermietung/Verpachtung
- Rangrücktrittserklärung/Löschungsbewilligung
- Verkauf/Ankauf/Tausch von Grundstücken