Nachbarrechtliche Zustimmungserklärung
Prüfung von Anträgen auf nachbarrechtliche Zustimmungen in Verbindung mit Bauanträgen bei denen die Stadt als Eigentümer/ Verfügungsberechtigter von Nachbargrundstücken einbezogen wird.
Unterlagen zum Bauvorhaben, Katasterangaben auf die sich das Bauvorhaben erstreckt, Lagebezeichnung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Zustimmung nur die privaten Nachbarrechte der Stadt Erfurt als Grundstückseigentümer bzw. Verfügungsberechtigte betrifft. Die Prüfung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB bzw. ggf. die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB sind bei der zuständigen Behörde gesondert zu beantragen.
Brückner-Schön
Sachgebietsleiterin Bestandsverwaltung
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