Satzung: 01.01.2025 00:00
aktualisiert: 12.06.2025 12:57
Kategorie: Haushalt, Grundlagen, Entwässerungsbetrieb, Erfurter Sportbetrieb, Thüringer Zoopark
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
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Satzung: 08.09.2019 00:00
aktualisiert: 07.05.2025 14:14
Kategorie: Ehrenamt, Haushalt, Politik, Bürgerbeteiligung, Stadtrat, Grundlagen, Verwaltung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
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Satzung: 01.01.2023 00:00
aktualisiert: 12.07.2023 09:42
Kategorie: Haushalt, Grundlagen, Entwässerungsbetrieb, Erfurter Sportbetrieb, Thüringer Zoopark
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
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Satzung: 01.01.2014 00:00
Kategorie: Haushalt, Grundlagen
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
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Satzung: 14.12.2012 00:00
Kategorie: Haushalt, Grundlagen, Entwässerungsbetrieb, Erfurter Sportbetrieb, Thüringer Zoopark
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
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Satzung: 08.06.2012 00:00
Kategorie: Haushalt, Grundlagen, Entwässerungsbetrieb, Erfurter Sportbetrieb, Thüringer Zoopark
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
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Satzung: 23.03.2012 00:00
Kategorie: Haushalt, Grundlagen, Entwässerungsbetrieb, Erfurter Sportbetrieb, Thüringer Zoopark
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
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Satzung: 11.03.2011 00:00
Kategorie: Immobilien, Haushalt, Grundlagen, Verwaltung, Kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.