Anmeldung Klasse 1 in Leichter Sprache

Hier gibt es Informationen zur Anmeldung in Klasse 1 in Schulen in Erfurt.

Zwei Mädchen melden sich in einem Klassenraum. Sie sind von hinten zu sehen.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt/nestea06/123rf

Allgemeine Informationen

In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.
Das heißt:
Jedes Kind muss in die Schule gehen.

Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.
Wenn Ihr Kind 6 Jahre ist,
dann müssen Sie es zur Schule anmelden.
Das schwere Wort dafür ist:
Einschulen.

Schule ist kostenlos.
Das gilt nur:
Wenn es keine Privat-Schule ist.
Das schwere Wort dafür ist:
Schule in freier Trägerschaft

Viele Privat-Schulen in Erfurt kosten Geld.
Informieren Sie sich bei der Privat-Schule darüber.

Wann ist die Schul-Anmeldung für die 1. Klasse?

Die Schul-Anmeldung für die 1. Klasse muss schon 1 Jahr vor dem Schul-Beginn gemacht werden.
Die Schul-Anmeldungen für die 1. Klasse sind immer im Mai.

Im Jahr 2025 sind die Schul-Anmeldungen am 5. Mai 2025 und am 6. Mai 2025.
An diesen Tagen müssen Sie Ihr Kind anmelden,
wenn es 2026 in die Schule kommt.

Wo können Sie Ihr Kind für die 1. Klasse anmelden?

Sie dürfen die Schule für Ihr Kind selbst aussuchen.
Suchen Sie eine gute Schule für Ihr Kind.
Zum Beispiel:
Eine Schule in der Nähe Ihrer Wohnung.
Damit Ihr Kind nicht so weit laufen muss.

Sie können wählen zwischen:

  • Grund-Schulen.
  • Gemeinschafts-Schulen.
  • Förder-Schulen.
  • Privat-Schulen.

Sie haben ein Recht auf einen Schul-Platz.

Das heißt:
Ihr Kind bekommt immer einen Schul-Platz in Erfurt.

Wie können Sie Ihr Kind an einer Schule anmelden?

Bevor Sie Ihr Kind zur Schule anmelden,
bekommen Sie einen Info-Brief zu Ihrer Wohn-Adresse.
In dem Brief ist auch eine Melde-Karte.

In dem Info-Brief steht:

  • Wann sollen Sie Ihr Kind anmelden.
  • Welche Dokumente müssen Sie zur Anmeldung mitbringen.

In dem Brief steht auch:
Sie sollen die Melde-Karte mit zur Anmeldung bringen.

Eine Melde-Karte ist ein Dokument vom Amt.
Auf der Melde-Karte steht der Name des Kindes.
Und das Geburts-Datum.

Auf der Melde-Karte steht die Schule,
die in der Nähe Ihrer Adresse ist.

Wichtig!
Sie müssen die Schul-Anmeldung persönlich in der Schule machen.
Sie müssen in die Schule gehen,
die Sie für Ihr Kind ausgesucht haben.

Hinweis
Sie können eine Schule für Ihr Kind aussuchen.
Das nennt man Wunsch-Schule.
Die Wunsch-Schule ist der Erst-Wunsch auf der Melde-Karte.

Manchmal gibt es nicht genügend Schul-Plätze an einer Schule.
Sie sollen noch eine 2. Schule auf der Melde-Karte eintragen,
auf die Ihr Kind gehen kann.

Die Schul-Anmeldung ist keine Bestätigung,
dass Ihr Kind an der Schule einen Schul-Platz hat.

Sie erhalten von der Schule einen Brief,
ob Sie einen Schul-Platz für Ihr Kind haben.
Oder es andere Schul-Plätze gibt.

Es dauert einige Wochen,
bevor Sie den Brief von der Schule bekommen.

Was müssen Sie zur Schul-Anmeldung mitbringen?

Sie müssen die Melde-Karte mitbringen.

Sie müssen eine Kopie von der Geburts-Urkunde für Ihr Kind mitbringen.
Oder das Familien-Stamm-Buch.

Wichtig!
Wenn Mutter und Vater getrennt leben und gemeinsam das Sorge-Recht haben,
dann müssen Sie eine weitere Bestätigung mitbringen.
In der Bestätigung muss stehen:
Beide Eltern wollen die Anmeldung an dieser Schule.
Das Dokument nennt man Voll-Macht.
Es muss unterschrieben werden.

Wann ist die Schul-Untersuchung?

Bevor Ihr Kind in die Schule geht,
muss es zum Schul-Arzt.

Dies nennt man: Schul-Untersuchung.
Die Schul-Untersuchung ist Pflicht.

Das heißt:
Jedes Kind muss untersucht werden.
Der Schul-Arzt arbeitet im Gesundheits-Amt.

Das gilt nur,
wenn Ihr Kind in die 1. Klasse kommt.

Sie bekommen einen Brief vom Amt zu Ihrer Wohn-Adresse.

In dem Brief steht:

  • Wann ist der Termin für Ihr Kind beim Schul-Arzt.
  • Was sollen Sie zur Schul-Untersuchung mitbringen.

Der Arzt prüft,
ob Ihr Kind gesund ist.

Die Schul-Untersuchung ist kostenlos.

Wer ist Ihr Ansprech-Partner für weitere Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zur Schul-Anmeldung haben,
dann können Sie im Schul-Amt nachfragen.
Das Schul-Amt für die Stadt Erfurt ist in Weimar.
Es heißt Schul-Amt Mittel-Thüringen.

Telefon:  03643 884 110