Eingliederungs-Hilfen für Kinder mit seelischer Behinderung in Leichter Sprache

Was ist Eingliederungs-Hilfe?

Kinder und Jugendliche sollen alle die gleichen Möglichkeiten haben.
Das heißt:
Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen dürfen die gleichen Dinge tun. Und keiner darf einen Nach-Teil haben.
Manchmal brauchen Kinder und Jugendliche dafür eine Unterstützung,
weil sie eine Behinderung haben.
Sie brauchen zum Beispiel Hilfe:
In der Kita.
Oder in der Schule.
Oder Zuhause.
Es gibt viele Arten von Unterstützung.
Das schwere Wort für diese Unterstützung ist: Eingliederungs-Hilfe.

Das Jugend-Amt kümmert sich um die Eingliederungs-Hilfen für Kinder und Jugendliche.
Das gilt:
Für Kinder und Jugendliche,
die seelisch krank sind.
Oder eine seelische Behinderung haben.

Eine seelische Erkrankung oder eine seelische Behinderung kann man nicht immer sehen.
Der Körper ist meistens gesund.
Die Seele ist aber krank.
Zum Beispiel kann ein Kind seelisch krank sein:
Wenn es oft wütend wird.
Und nicht weiß warum.
Oder wenn ein Kind ganz schlimm Angst hat.
Oder wenn ein Kind Probleme beim Sprechen hat und Hilfe braucht Sprechen besser zu lernen.
Es gibt andere seelische Krankheiten.
Eine seelische Krankheit muss von einem Arzt oder einem anderen Fach-Mann für seelische Krankheiten festgestellt werden.

Wenn Kinder und Jugendliche wegen einer seelischen Krankheit Unterstützung brauchen,
kann man beim Jugend-Amt Eingliederungs-Hilfen beantragen.
Das gilt auch:
Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in Gefahr ist,
eine seelische Krankheit in der Zukunft zu bekommen.

Es gibt sehr viele Eingliederungs-Hilfen.
Das schwere Wort für eine Eingliederungs-Hilfe ist Früh-Förderung.
Bei der Früh-Förderung lernt ein Kind Dinge in einem besonderen Training.
Diese Dinge kann es allein nicht so gut lernen.
Das Training hilft dem Kind besser zu sprechen.
Es gibt auch Trainings für Kinder,
die Probleme mit dem Verhalten haben.
Die Kinder sollen lernen,
was sie machen können,
wenn sie zum Beispiel wütend werden.
Oder wie sie sich wieder besser fühlen,
wenn sie wütend waren.

Ein Kind braucht manchmal auch einen Helfer für die Schule.
Das schwere Wort ist: Integrations-Helfer.
Er kümmert sich um das Kind.
Damit das Kind besser lernen kann.
Manchmal hilft er auch auf dem Weg zur Schule.
Ein Integrations-Helfer kann viele andere Aufgaben haben.
Es kommt darauf an,
welche Unterstützung das Kind braucht.

Es gibt viele andere Eingliederungs-Hilfen.
Daher ist es wichtig,
dass die Mitarbeiter des Jugend-Amtes und die Familien zusammen entscheiden:
Was braucht ein Kind.
Wie kann ein Kind die richtige Hilfe bekommen.

Wie kann ich eine Eingliederungs-Hilfe beantragen?

Damit ein Kind eine Eingliederungs-Hilfe bekommt,
müssen die Eltern einen Antrag stellen.
Ein Antrag ist ein Dokument.
In dem Dokument muss stehen:
Sie wollen Hilfe für Ihr Kind.
Sie können aber auch im Jugend-Amt anrufen und um die Hilfen zur Erziehung bitten.
Oder sie machen einen Termin im Jugend-Amt und sagen den Mitarbeitern.
Ich möchte Hilfen für mein Kind beantragen.

Eingliederungs-Hilfen für Kinder mit einer seelischen Krankheit oder einer seelischen Behinderung kann man im Jugend-Amt beantragen.
Die Mitarbeiter beraten Sie außerdem:

  • Welche Eingliederungs-Hilfen gibt es?
  • Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist für den Antrag zu beachten?

Was ist außerdem zu beachten?

Einige Eingliederungs-Hilfen sind kostenlos.
Es gibt aber auch Eingliederungs-Hilfen,
die Geld kosten.
Fragen Sie im Jugend-Amt nach.

Es gibt auch Eingliederungs-Hilfen für Kinder mit körperlichen Behinderungen.
Wenn ein Kind zum Beispiel nicht laufen kann.
Oder nicht gut sehen oder hören kann.
Diese Eingliederungs-Hilfen kann man in Erfurt im Sozial-Amt beantragen.

Wer ist mein Ansprech-Partner für die Eingliederungs-Hilfe?

Ihr Ansprech-Partner ist der Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugend-Amt.

Rufen Sie uns an.

Telefon: 0361 655-4742

Schreiben Sie uns eine E-Mail.

ASD@erfurt.de

Sie erreichen uns:

Steinplatz 1
99085 Erfurt

Unsere Sprech-Zeiten sind:

Dienstag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag und Freitag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.