ALT711 „Willy-Brandt-Höfe“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Geltungsbereich: ALT711 „Willy-Brandt-Höfe“ Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Status: in Aufstellung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • städtebauliche Neufassung der westlichen und nördlichen Kanten des Quartiers Willy-Brandt-Platz/Schmidtstedter Straße/Kurt-Schumacher-Straße
  • Differenzierung zwischen der Einordnung einer neuen Platzfassade zum Willy-Brandt-Platz (Busbahnhof) und der Straßenfassade entlang der Schmidtstedter Straße
  • Belebung der Erdgeschosszonen durch die Einordnung von Läden, Schank- und Speisewirtschaften, Dienstleistungseinrichtungen und weiteren gewerblichen Einrichtungen entlang des Willy-Brandt-Platzes und der Schmidtstedter Straße
  • entlang des Willy-Brandt-Platzes sind der verkehrlichen Funktion entsprechende Gehwegbreiten und Aufenthaltsflächen vorzusehen
  • der vorhandene Busbahnhof darf in seiner Funktion (24-Stunden-Betrieb) nicht beeinträchtigt werden
  • die mögliche Verschiebung der Fernbushaltestelle ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen
  • Unterbringung des ruhenden Verkehrs in entsprechenden Parkierungseinrichtungen im Quartier
  • Der vorhandene und an den Geltungsbereich des Bauvorhabens angrenzende Baumbestand (insgesamt 21 Platanen) ist als wichtiges Gestaltungselement im Bereich des östlichen Willi-Brandt-Platzes/ZOB vollständig und langfristig zu erhalten

Mit dem Bebauungsplan sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der Satzung über das förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet "Bahnhofsquartier" ALT489 und die Erhaltungssatzung EH013 "Östliches Bahnhofsquartier" gebietsbezogen konkretisiert werden.

Diese Planung befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier noch keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

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