SA KRV420 "Innere Oststadt"

Sanierungssatzung

Geltungsbereich: SA KRV420"Innere Oststadt" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innere Oststadt (KRV420)

Vereinfachtes Verfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB

Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 02.11.1996 rechtsverbindlich.

Satzung über die Teilaufhebung für den Teilbereich „Hanseviertel“ (TAS002), rechtsverbindlich seit 30.06.2016 (siehe unten)

Satzung über die Teilaufhebung für den östlichen Teilbereich (TAS004), rechtsverbindlich seit 01.10.2021 (siehe unten)

Änderung der Sanierungssatzung, rechtsverbindlich seit 17.05.2023: Ausschluss der Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB (siehe unten)

Teilaufhebung für den Bereich "Hanseviertel" (TAS002)

Geltungsbereich: TAS002 - Teilaufhebung für den Bereich "Hanseviertel" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Satzung über die Teilaufhebung der Satzung KRV420 „Sanierungsgebiet Innere Oststadt" für den Teilbereich „Hanseviertel“ (TAS002)

Status:
rechtsverbindlich seit 30.06.2016

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich

Teilaufhebung für den östlichen Teilbereich (TAS004)

Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung SA KRV420 "Innere Oststadt" für den östlichen Teilbereich - TB2 (TAS004)

Status:
rechtsverbindlich seit 01.10.2021

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich

Änderung der Sanierungssatzung

Änderung der Sanierungssatzung SA KRV420 „Innere Oststadt“; Ausschluss der Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs.2 BauGB

Status:
rechtsverbindlich seit 17.05.2023

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich

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