Genehmigung von Sammlungen
5,00 EUR bis 100,00 EUR entsprechend der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums.
Welche Arten von Sammlungen:
Sammlung von Geld- oder Sachspenden oder Spenden geldwerter Leistungen durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person (Haussammlungen und Straßensammlungen).
- Anzeige/Genehmigung einer Ausspielung oder Lotterie
- Ausnahmegenehmigung zum Plakatieren außerhalb zugelassener Anschlagsflächen
- Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz
- Erlaubnis zur Durchführung von Lagerfeuern, Brauchtumsfeuern
- Erlaubnisverfahren Heilpraktiker
- Erlaubnisverfahren nach § 5 Thüringer Gaststättengesetz - Verkürzung der Sperrzeit
- Erteilung von Erlaubnissen zur Aufstellung von Blumenbehältnissen
- Erteilung/Verlängerung Bundesjagdschein
- Erteilung/Verlängerung Fischereischein
- Fischerprüfung
- Genehmigung zur Durchführung von Märkten / Ausstellungen
- Güterkraftverkehr
- Heilpraktikerprüfung
- Jägerprüfung
- Koordinierung der Maßnahmen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen/konfessionellen Veranstaltungen / Luftfahrtveranstaltungen
- Pachtverträge fischbarer Gewässer
- Personenbeförderung
- Sondernutzung Feld- und Wirtschaftswege
- Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
- Sondernutzung kommunaler Grünanlagen
- Sonstige fischereirechtliche Erlaubnisse/Genehmigungen
- Sonstige jagdrechtliche Erlaubnisse/Genehmigungen
- Unbedenklichkeitserklärung für Solaranlagen
- Veranstaltungen - Beschallung
- Verwaltungsverfahren zur Durchführung von Versammlungen
- Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren