Heilpraktikerprüfung
- Annahme der durch die örtlich zuständigen unteren staatlichen Verwaltungsbehörden (in der Regel Ordnungsamt/Ordnungsbehörde) eingereichten Antragsunterlagen
- Auskunftserteilung zum Anmeldeverfahren
- schriftliche Prüfungsdurchführung zweimal im Jahr (März und Oktober)
- Auswertung der Prüfungsunterlagen
Wir bitten um Beachtung, dass die Wartezeit zur Heilpraktikerprüfung ab Eingang der Antragsunterlagen im Gesundheitsamt 1 bis 2 Jahre beträgt.
gemäß Gebührenverzeichnis Amt 53, in der jeweils gültigen Fassung:
Durchführung der Prüfung Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 3.1
- Das Gesundheitsamt Erfurt erhebt für die Durchführung der Kenntnisüberprüfung eine Gebühr in Höhe von 400,00 EUR gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung
- Für die mündliche Kenntnisüberprüfung werden zusätzlich 50,00 EUR für die Tätigkeit des Beisitzers/der Beisitzerin erhoben
- Zusatzkosten für Antragsbearbeitung sowie Erlaubniserteilung werden entsprechend der zuständigen Ordnungsbehörde separat erhoben
Die Durchführung der Heilpraktikerprüfung für die Heilpraktikeranwärterinnen- u. anwärter des Freistaates Thüringen unterliegt der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes der Stadt Erfurt, gemäß § 3 Thüringer Gesundheitsfachberufe- und Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung (ThürGesHeilprZustVO).
Der Heilpraktiker übt die Heilkunde aus, ohne als Arzt bestallt zu sein.
Zweck der Überprüfung ist die Feststellung, ob die antragstellende Person heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führt.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (in der Regel Ordnungsamt des Landkreises/der Kreisfreien Stadt), in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz der Antragstellerin / des Antragstellers liegt oder in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Durchführung der Kenntnisüberprüfung nimmt das Gesundheitsamt der Stadtverwaltung Erfurt vor.
Termine
Die schriftliche Kenntnisüberprüfung findet zweimal im Jahr statt, jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.
Prüfungsdurchführung
- Allgemeiner Heilpraktiker
Der schriftliche Teil der Heilpraktikerüberprüfung besteht aus einer Prüfungsarbeit mit 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wer mindestens 75 Prozent der Fragen zutreffend beantwortet, hat den schriftlichen Teil der Überprüfung bestanden und ist zur mündlichen Überprüfung zugelassen.
Den Überprüfungstermin für die mündliche Überprüfung teilt das Gesundheitsamt der antragstellenden Person schriftlich mit. Die Überprüfungszeit beträgt höchstens 60 Minuten. Die mündliche Überprüfung sollte in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach bestandener schriftlicher Prüfung erfolgen.
- Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Der schriftliche Teil der Heilpraktikerüberprüfung besteht aus einer Prüfungsarbeit mit 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten. Wer mindestens 75 Prozent der Fragen zutreffend beantwortet, hat den schriftlichen Teil der Überprüfung bestanden und ist zur mündlichen Überprüfung zugelassen.
Den Überprüfungstermin der mündlichen Überprüfungen auf dem Gebiet der Psychotherapie teilt das Gesundheitsamt der antragstellenden Person schriftlich mit.
Die Überprüfungszeit auf dem Gebiet der Psychotherapie dauert pro Person höchstens 45 Minuten. Die mündliche Überprüfung sollte in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach bestandener schriftlicher Prüfung erfolgen.
- Heilpraktiker, sektoral auf dem Gebiet der Physiotherapie oder Podologie
Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.
- Anzeige/Genehmigung einer Ausspielung oder Lotterie
- Ausnahmegenehmigung zum Plakatieren außerhalb zugelassener Anschlagsflächen
- Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz
- Erlaubnis zur Durchführung von Lagerfeuern, Brauchtumsfeuern
- Erlaubnisverfahren Heilpraktiker
- Erlaubnisverfahren nach § 5 Thüringer Gaststättengesetz - Verkürzung der Sperrzeit
- Erteilung von Erlaubnissen zur Aufstellung von Blumenbehältnissen
- Erteilung/Verlängerung Bundesjagdschein
- Erteilung/Verlängerung Fischereischein
- Fischerprüfung
- Genehmigung von Sammlungen
- Genehmigung zur Durchführung von Märkten / Ausstellungen
- Güterkraftverkehr
- Jägerprüfung
- Koordinierung der Maßnahmen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen/konfessionellen Veranstaltungen / Luftfahrtveranstaltungen
- Pachtverträge fischbarer Gewässer
- Personenbeförderung
- Sondernutzung Feld- und Wirtschaftswege
- Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
- Sondernutzung kommunaler Grünanlagen
- Sonstige fischereirechtliche Erlaubnisse/Genehmigungen
- Sonstige jagdrechtliche Erlaubnisse/Genehmigungen
- Unbedenklichkeitserklärung für Solaranlagen
- Veranstaltungen - Beschallung
- Verwaltungsverfahren zur Durchführung von Versammlungen
- Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren