Heilpraktikerprüfung

Information zu der Leistung

  • Auskunftserteilung zum Anmeldeverfahren
  • Annahme der durch die örtlich zuständigen unteren staatlichen Verwaltungsbehörden eingereichten Erlaubnisanträge
  • Prüfungsdurchführung zweimal im Jahr (März und Oktober)
  • Auswertung der Prüfungsunterlagen

Kosten

gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung:

Durchführung der Prüfung Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 3.1

Weiterführende Informationen

Die Abteilung Gesundheit führt für die Heilpraktikeranwärter des Freistaates Thüringen im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Überprüfung durch.

Der Heilpraktiker übt die Heilkunde aus, ohne als Arzt bestallt zu sein. Damit steht er im Behandlungsansatz einem Arzt schon deshalb nahe, da ein Teil der ärztlichen Funktion vom Heilpraktiker übernommen werden darf. Dementsprechend muss bei den Heilpraktikern das Vorliegen fachlicher Grundlagenkenntnisse der Medizin, ohne deren Beherrschung heilkundliche Tätigkeiten mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können, geprüft und für die Erteilung der Erlaubnis vorausgesetzt werden.

Durchführung der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Heilpraktikeranwärters entsprechend des Erlasses des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 03.12.2014 zum Vollzug des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz).

Die Richtlinie kennzeichnet als Zweck der Überprüfung die Feststellung, ob die antragstellende Person solche heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führt.

Ansprechpartner

Frau Luck-Panse
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-4208+49 361 655-4208faxFax +49 361 655-4209

Zuständige Stelle