Heilpraktikerprüfung

Information zu der Leistung

  • Annahme der durch die örtlich zuständigen unteren staatlichen Verwaltungsbehörden (in der Regel Ordnungsamt/Ordnungsbehörde) eingereichten Antragsunterlagen
  • Auskunftserteilung zum Anmeldeverfahren
  • schriftliche Prüfungsdurchführung zweimal im Jahr (März und Oktober)
  • Auswertung der Prüfungsunterlagen

Wir bitten um Beachtung, dass die Wartezeit zur Heilpraktikerprüfung ab Eingang der Antragsunterlagen im Gesundheitsamt 1 bis 2 Jahre beträgt.

Kosten

gemäß Gebührenverzeichnis Amt 53, in der jeweils gültigen Fassung:

Durchführung der Prüfung Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 3.1

  • Das Gesundheitsamt Erfurt erhebt für die Durchführung der Kenntnisüberprüfung eine Gebühr in Höhe von 400,00 EUR gemäß Thüringer Verwaltungskostenordnung
  • Für die mündliche Kenntnisüberprüfung werden zusätzlich 50,00 EUR für die Tätigkeit des Beisitzers/der Beisitzerin erhoben
  • Zusatzkosten für Antragsbearbeitung sowie Erlaubniserteilung werden entsprechend der zuständigen Ordnungsbehörde separat erhoben

Weiterführende Informationen

Die Durchführung der Heilpraktikerprüfung für die Heilpraktikeranwärterinnen- u. anwärter des Freistaates Thüringen unterliegt der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes der Stadt Erfurt, gemäß § 3 Thüringer Gesundheitsfachberufe- und Heilpraktikerzuständigkeitsverordnung (ThürGesHeilprZustVO).

Der Heilpraktiker übt die Heilkunde aus, ohne als Arzt bestallt zu sein.
Zweck der Überprüfung ist die Feststellung, ob die antragstellende Person heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führt.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (in der Regel Ordnungsamt des Landkreises/der Kreisfreien Stadt), in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz der Antragstellerin / des Antragstellers liegt oder in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Durchführung der Kenntnisüberprüfung nimmt das Gesundheitsamt der Stadtverwaltung Erfurt vor.

Termine

Die schriftliche Kenntnisüberprüfung findet zweimal im Jahr statt, jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.

Prüfungsdurchführung

  • Allgemeiner Heilpraktiker

Der schriftliche Teil der Heilpraktikerüberprüfung besteht aus einer Prüfungsarbeit mit 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 120 Minuten. Wer mindestens 75 Prozent der Fragen zutreffend beantwortet, hat den schriftlichen Teil der Überprüfung bestanden und ist zur mündlichen Überprüfung zugelassen.

Den Überprüfungstermin für die mündliche Überprüfung teilt das Gesundheitsamt der antragstellenden Person schriftlich mit. Die Überprüfungszeit beträgt höchstens 60 Minuten.  Die mündliche Überprüfung sollte in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach bestandener schriftlicher Prüfung erfolgen.

  • Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

Der schriftliche Teil der Heilpraktikerüberprüfung besteht aus einer Prüfungsarbeit mit 28 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice). Die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten. Wer mindestens 75 Prozent der Fragen zutreffend beantwortet, hat den schriftlichen Teil der Überprüfung bestanden und ist zur mündlichen Überprüfung zugelassen.

Den Überprüfungstermin der mündlichen Überprüfungen auf dem Gebiet der Psychotherapie teilt das Gesundheitsamt der antragstellenden Person schriftlich mit.

Die Überprüfungszeit auf dem Gebiet der Psychotherapie dauert pro Person höchstens 45 Minuten. Die mündliche Überprüfung sollte in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach bestandener schriftlicher Prüfung erfolgen.

  • Heilpraktiker, sektoral auf dem Gebiet der Physiotherapie oder Podologie

Es findet lediglich eine mündliche Überprüfung statt.

Ansprechpartner

Herr Korpilla
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-4226+49 361 655-4226

Zuständige Stelle