Erlaubnisverfahren nach § 5 Thüringer Gaststättengesetz - Verkürzung der Sperrzeit
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe oder für Veranstaltungen im Freien und in Festzelten verkürzt oder aufgehoben werden.
Antragstellung/Aushändigung Genehmigung/Bescheid:
- persönliche Vorsprache oder per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
- persönliche Aushändigung, per Fax oder Postweg möglich
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
- Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes
- Anzeige/Genehmigung einer Ausspielung oder Lotterie
- Ausnahmegenehmigung zum Plakatieren außerhalb zugelassener Anschlagsflächen
- Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz
- Erlaubnis zur Durchführung von Lagerfeuern, Brauchtumsfeuern
- Erlaubnisverfahren Heilpraktiker
- Erteilung von Erlaubnissen zur Aufstellung von Blumenbehältnissen
- Erteilung/Verlängerung Bundesjagdschein
- Erteilung/Verlängerung Fischereischein
- Fischerprüfung
- Genehmigung von Sammlungen
- Genehmigung zur Durchführung von Märkten / Ausstellungen
- Güterkraftverkehr
- Heilpraktikerprüfung
- Jägerprüfung
- Koordinierung der Maßnahmen zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen/konfessionellen Veranstaltungen / Luftfahrtveranstaltungen
- Pachtverträge fischbarer Gewässer
- Personenbeförderung
- Sondernutzung Feld- und Wirtschaftswege
- Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
- Sondernutzung kommunaler Grünanlagen
- Sonstige fischereirechtliche Erlaubnisse/Genehmigungen
- Sonstige jagdrechtliche Erlaubnisse/Genehmigungen
- Unbedenklichkeitserklärung für Solaranlagen
- Veranstaltungen - Beschallung
- Verwaltungsverfahren zur Durchführung von Versammlungen
- Waffenrechtliche Genehmigungsverfahren