Erlaubnisverfahren nach § 5 Thüringer Gaststättengesetz - Verkürzung der Sperrzeit

Information zu der Leistung

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe oder für Veranstaltungen im Freien und in Festzelten verkürzt oder aufgehoben werden.

Antragstellung/Aushändigung Genehmigung/Bescheid:

  • persönliche Vorsprache oder per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein),  auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, per Fax oder Postweg möglich

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
  • Stellungnahme des Umwelt- und Naturschutzamtes

Kosten

30,00 - 500,00 EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Macheleidt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7824+49 361 655-7824
Frau Schilling
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804
Herr Schneider
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-7814+49 361 655-7814

Zuständige Stelle