Güterkraftverkehr

Information zu der Leistung

Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter mit Kraftfahrzeugen befördert, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, bedarf der Erlaubnis.

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich 
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Benötigte Unterlagen

  • vollständiges Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes (Stadtkasse)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen der Arbeitnehmer)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Eigenkapitalbescheinigung (z. B. durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
  • Nachweis der fachlichen Eignung (Industrie- und Handelskammer)
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
  • Gesellschaftsvertrag
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en)

 

Kosten

120,00  bis 700,00 EUR

Ansprechpartner

Herr Gebhardt
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-7831+49 361 655-7831
Frau Schuchardt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7825+49 361 655-7825faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle