Personenbeförderung

Information zu der Leistung

Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Personen mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr befördert, bedarf der Erlaubnis (Taxen, Mietwagen, Krankentransporte, Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen).

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein) auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Benötigte Unterlagen

  • vollständiges Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Kraftfahrt-Bundesamt)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes (Stadtkasse)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Träger der Sozialversicherung (Krankenkassen der Arbeitnehmer)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Eigenkapitalbescheinigung (z. B. durch Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
  • Sachkundenachweis (Industrie- und Handelskammer)
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
  • Gesellschaftsvertrag
  • Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person(en)

 

Kosten

25,00 - 1.465,00 EUR

Weiterführende Informationen

Fax:        0361 655-7777

E-Mail:    buergeramt@erfurt.de

Ansprechpartner

Herr Gebhardt
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-7831+49 361 655-7831
Frau Schuchardt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7825+49 361 655-7825faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle