Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum

Information zu der Leistung

Wer öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzt (Sondernutzung), bedarf der Erlaubnis.

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung: 

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich 
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax, per E-Mail oder Postweg möglich

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Stadtgrundkarte oder maßstabsgerechte Skizze oder Lageplan der Örtlichkeit mit Kennzeichnung der Fläche mit Maßangaben (siehe Merkblätter)
  • Foto oder Prospekte der zur Aufstellung vorgesehenen Aufbauten bzw. Beschreibung, eventuell Faltblätter (Prospekte) des Informationsthemas

Kosten

Gebühren richten sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung (Mindestgebühr 50,00 EUR) und Verwaltungskostensatzung der Stadt Erfurt (Gebührenrahmen von 5,00 EUR - 50.000,00 EUR)

Ansprechpartner

Frau Andreß
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7803+49 361 655-7803faxFax +49 361 655-7777
Frau Breitzke
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7815+49 361 655-7815faxFax +49 361 655-7777
Frau Langhammer
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7828+49 361 655-7828faxFax +49 361 655-7777