Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenständigen Lebensführung bedürfen. Sie ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Antrag der Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Zur Antragstellung auf Gewährung von Erziehungshilfen ist bei Alleinerziehenden die Negativbescheinigung mitzubringen. ggf. persönliche Dokumente/Unterlagen
Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind/der Jugendliche und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.
- Bearbeitung von Entgelten für Kindertagesbetreuung
- Beratungsstelle für Familien mit Kindern
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen bei Ausfall eines oder beider Elternteile
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Fach- und Praxisberatung für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit
- Fachberatung Kinderschutz
- Förderung freier Träger der Jugendhilfe
- Heimerziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Hortbetreuung/Hortgebühren an staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeplanung
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindergarten, Kindertagesstätte
- Kinderkrippe
- Kita-Card
- Streetwork (Straßensozialarbeit) und Jugendsozialarbeit
- Tagespflege
- Vollzeitpflege