Förderung freier Träger der Jugendhilfe

Information zu der Leistung

  • Koordinierung aller Angelegenheiten in der Zusammenarbeit mit Trägern und Initiativen der freien Jugendhilfe
  • Bearbeitung von Förderanträgen nach den Förderrichtlinien des Jugendamtes
  • Verfahrensdurchführung zum Abschluss aller Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe
  • Verfahrensdurchführung zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Benötigte Unterlagen

je nach Anliegen zu erfragen bei allen Sachbearbeiterinnen

Kosten

keine

Formulare

Zuständige Stelle