Vollzeitpflege
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seiner persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder oder Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.
Antrag der Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Zur Antragstellung auf Gewährung von Erziehungshilfen ist bei Alleinerziehenden die Negativbescheinigung mitzubringen. Gegebenenfalls persönliche Dokumente/Unterlagen
Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind/der Jugendliche und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.
- Bearbeitung von Entgelten für Kindertagesbetreuung
- Beratungsstelle für Familien mit Kindern
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen bei Ausfall eines oder beider Elternteile
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Fach- und Praxisberatung für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit
- Fachberatung Kinderschutz
- Förderung freier Träger der Jugendhilfe
- Heimerziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Hortbetreuung/Hortgebühren an staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeplanung
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindergarten, Kindertagesstätte
- Kinderkrippe
- Kita-Card
- Streetwork (Straßensozialarbeit) und Jugendsozialarbeit
- Tagespflege