Hilfe für junge Volljährige

Information zu der Leistung

Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund seiner individuellen Situation notwendig ist. Sie wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.

Benötigte Unterlagen

Antrag des jungen Volljährigen ist erforderlich. Gegebenenfalls sind noch persönliche Dokumente/Unterlagen erforderlich

Kosten

Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings wird der junge Volljährige ggf. in Abhängigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

Zuständige Stelle