Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen bei Ausfall eines oder beider Elternteile
Das Jugendamt unterstützt und vermittelt ggf. weiterführende Hilfe im Haushalt, wenn ein alleinerziehender Elternteil oder beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfallen.
Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind/der Jugendliche und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.
- Bearbeitung von Entgelten für Kindertagesbetreuung
- Beratungsstelle für Familien mit Kindern
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Fach- und Praxisberatung für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit
- Fachberatung Kinderschutz
- Förderung freier Träger der Jugendhilfe
- Heimerziehung
- Hilfe für junge Volljährige
- Hortbetreuung/Hortgebühren an staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeplanung
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindergarten, Kindertagesstätte
- Kinderkrippe
- Kita-Card
- Streetwork (Straßensozialarbeit) und Jugendsozialarbeit
- Tagespflege
- Vollzeitpflege