Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Arbeitsstellen im öffentlichen Raum

Information zu der Leistung

Erstellen einer verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) für Arbeitsstellen im öffentlichen Raum

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO 
  • Verkehrszeichenplan, Regelplan oder Vorschlag zur Beschilderung auf Grundlage der "Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum" (RSA)
  • Lageplan mit skizzierter Verkehrsraumeinschränkung (z. B. Umleitungen)
  • bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung) Vorlage des Signalzeitenplanes

Kosten

Gebühren gemäß GebOSt z.Z. ab 83,00 EUR

Weiterführende Informationen

Wer kann den Antrag stellen?

  • Bauunternehmen welches die Arbeiten gemäß § 45 Abs. 6 StVO durchführen wird bzw. im Auftrag der Firma mit Vollmacht durchführt

Welche Fristen müssen beachtet werden?

  • Bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten (geringe verkehrliche Auswirkungen)

  • Bei Arbeitsstellen von längerer Dauer mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten (wenn umfangreiche Abstimmungen erforderlich werden)

Ansprechpartner

Sekretariat
Tiefbau- und Verkehrsamt
workTel. +49 361 655-4301+49 361 655-4301faxFax +49 361 655-4309

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