Verkehrsrechtliche Anordnung auf der Grundlage von Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum
Erteilen einer verkehrsrechtlichen Anordnung auf der Grundlage von Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum, bei Gerüsten/Containern/Arbeitsstellen
- Lageplan/Skizze (je nach Art der Baustelle)
- Regelplan gemäß "Richtlinie für die Beschilderung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum" (RSA) bzw. ein Beschilderungsplan
- Nachweis des Verkehrssicherungspflichtigen (gemäß ZTVSA 97), dass der Verantwortliche an einem mindestens eintägigen Seminar zum Thema RSA teilgenommen hat (wird künftig bei Firmen gefordert)
- bei Baumaßnahmen mit Regelung mittels Lichtzeichenanlage (Ampelregelung)
Vorlage des Signalzeitenplanes
Wer kann den Antrag stellen?
- In der Regel der Bauverantwortliche
oder ein aussagefähiger und kompetenter Vertreter durch persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde
Welche Fristen müssen beachtet werden?
- bei kleineren Maßnahmen (Gerüste/Containerstellungen)
ohne verkehrsrechtliche Probleme ca. 1 Woche,
Regelwert eine Woche - bei größeren bzw. umfangreichen Maßnahmen Bearbeitungszeit von einer Woche bis zu vier Wochen, wenn umfangreiche Abstimmungen und umfangreiche, gesetzlich geforderte Anhörungen erforderlich werden
Antragsformulare (Komplettpaket) werden auf telefonische Anfrage über FAX oder eMail verschickt; diese sind auch in der Abteilung Verkehr/ Straßenverkehrsrecht/ Untere Straßenverkehrsbehörde in den Zimmern 102 / 103 erhältlich.
Weitere Leistungen in der Kategorie Straße, Tiefbau, verkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen
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