Bewohnerparkausweis

Information zu der Leistung

Bewohnerparkgebiete

Übersichtskarte aller ausgewiesenen Bewohnerparkgebiete:

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, den Bewohnerparkausweis online  zu beantragen

Erteilungsvoraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss nachweislich in einem Bewohnerparkquartier liegen.
    • Ein Bewohnerparkausweis bei Nebenwohnsitz wird nur erteilt, wenn der Hauptwohnsitz mehr als 50 km von Erfurt entfernt ist.
  • Zur Meldeadresse darf kein Stellplatz, Tiefgarage oder eine Garage in zumutbarer Entfernung verfügbar sein.
  • Die Erteilung erfolgt ausschließlich für ein Kraftfahrzeug pro berechtigten Bewohner.
  • Für Kraftfahrzeuge über 5,20 m Gesamtlänge oder Wohnmobile erfolgt keine Erteilung eines Bewohnerparkausweises.
  • Das Kraftfahrzeug muss auf den Antragsteller und dessen Hauptwohnsitz in Erfurt zugelassen sein.
    • Im Falle eines Nebenwohnsitzes in Erfurt alternativ auf die Hauptmeldeadresse.

 

Abweichend vom letzten Punkt sind Bewohner anspruchsberechtigt, welche:
 
a) ein auf Ihren Ehepartner, Lebenspartner, Elternteil oder Kind unter der gleichen Anschrift zugelassenes Kraftfahrzeug dauerhaft nutzen,
 
oder
 
b) ein Firmenkraftfahrzeug nutzen und die dauerhafte dienstliche und private Nutzung steuerwirksam nachweisen,
 
oder
 
c) an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind (bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres) und ein Kraftfahrzeug von Familienangehörigen 1. Grades nutzen,
 
oder
 
d) sich nachweislich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres) und ein Kraftfahrzeug von Familienangehörigen 1. Grades nutzen.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag

  • Personalausweis als Identitätsnachweis und als Nachweis der Meldeadresse

    • Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Ausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen (nicht älter als 6 Monate).
  • Führerschein

  • Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein)
    • Die komplett aufgeklappte Vorderseite ist notwendig.

Zusätzlich: (je nach Erteilungsvoraussetzung)

zu a)
 
- Aktuelle Nutzungsbestätigung der Verwandtschaft
- ggf. Nachweis über den Familienverband (Geburtsurkunde oder Stammbuch)
 
zu b)
 
- Aktuelle Nutzungsbestätigung durch den Arbeitgeber
- Aktuelle Lohn-/ Gehaltsabrechnung (mit Kennzeichen auf der Abrechnung)
- Hinweis: Nicht relevante Daten können geschwärzt bzw. unleserlich gemacht werden
- Bei Selbstständigen die Bescheinigung der Steuerberatung bzw. Steuerbescheid vom Finanzamt über die steuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeuges
 
zu c) & d)

 
- Aktuelle Nutzungsbestätigung (von dem Familienangehörigen auszufüllen)
- eine aktuelle Studienbescheinigung oder
- eine Ausbildungsbescheinigung von der Ausbildungsstätte oder Ausbildungsvertrag

  • Der bisherige Bewohnerparkausweis muss vorgelegt werden, wenn durch eine Änderung (z.B. Kennzeichenwechsel oder Umzug im Stadtgebiet) ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden muss.
  • Bei Antragstellung in Vollmacht:
    • Die Vollmacht im Original
    • Eine lesbare Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
    • Der Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • ggf. Leasingvertrag

 

Alle erforderlichen Dokumente und Nachweise sind sowohl beim Erstantrag als auch möglichen Folgeanträgen vollständig und aktuell einzureichen
 
Die entsprechenden Vorlagen finden Sie bei den Formularen.

Kosten

ZeitraumGebühr
gemäß VerwGebOBewParkEF:
3 Monate25 Euro
6 Monate50 Euro
12 Monate100 Euro
24 Monate200 Euro

30 Euro für Ersatzausstellungen oder Umschreibungen unter Beibehaltung der ursprünglichen Gültigkeit.

Es erfolgt keine (gegebenenfalls anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei verpflichtender Rückgabe des Parkausweises aufgrund:

  • des Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit sowie bei
  • Ausstellung des Parkausweises unter Vortäuschung falscher Tatsachen bzw. falsch gemachten Angaben, und bei
  • missbräuchlichem Gebrauch und daraus resultierendem Entzug bzw. Widerruf des Parkausweises.

Weiterführende Informationen

Stellplätze und Garagen

Bewohnerparkausweise werden grundsätzlich nicht ausgestellt, wenn eine Tief-/Sammelgarage oder ein Stellplatz in zumutbarer Entfernung verfügbar ist.

Diese Regelung gilt ein Mal pro Haushalt, sofern Ihnen nicht mehr als ein Stellplatz zur Verfügung steht.

Gibt es weitere anspruchsberechtigte Personen in Ihrem Haushalt, welche ein anderes Kraftfahrzeug nutzen, so können diese einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Beispiel: Einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kraftfahrzeugen steht ein Stellplatz zur Verfügung. Der Stellplatz wird von Herr Mustermann mit Kfz „1“ genutzt. Frau Mustermann erfüllt alle Erteilungsvoraussetzungen und kann für Kfz „2“ einen Bewohnerparkausweis beantragen.

In diesem Zusammenhang behalten wir uns vor, dafür erforderliche Nachweise anzufordern, wie z.B.: Personalausweis von Herrn Mustermann oder Zulassung von Kfz „1“ usw.

Es gibt an Ihrer Liegenschaft nur teilweise oder begrenzte Stellplätze.

In diesem Fall kann Ihnen der Bewohnerparkausweis nur erteilt werden, sofern der Nachweis erbracht wird, dass:

1.            Sie keinen Stellplatz nutzen und

2.            zurzeit generell keine Stellplätze vakant sind.

Dieser Nachweis muss schriftlich durch die Hausverwaltung oder dem Vermieter erbracht werden.

Meldepflicht

Der Inhaber des Bewohnerparkausweises ist verpflichtet, folgende Änderungen umgehend der Ausstellungsbehörde mitzuteilen. Diese sind im Wesentlichen:

  • Änderung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • Änderung des amtlichen Kennzeichens
  • Änderung des Kfz bei gleichbleibenden Kennzeichen
  • Nutzung eines Stellplatzes

Bei Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung, erlischt die Gültigkeit des Bewohnerparkausweises und er ist umgehend der Straßenverkehrsbehörde zurückzugeben.

Erinnerungs-Mail

Die Erinnerungs-Mail ist ein reiner Unterstützungsservice. Es entstehen keine rechtlichen Ansprüche bei Nichterhalt oder verspäteter Zustellung.

Der Service entbindet Sie nicht von der eigenverantwortlichen Kontrolle der Gültigkeit des Bewohnerparkausweises und der rechtzeitigen Beantragung der Verlängerung.

Fristen und Bearbeitungsdauer

  • Der Bewohnerparkausweis wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen bei persönlicher Vorsprache sofort erteilt.
  • Die Beantragung zur Verlängerung eines Bewohnerparkausweises kann maximal 14 Tage vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Bewohnerparkausweises erfolgen. Bei Anträgen, die vor dieser Frist gestellt werden, erfolgt keine Bearbeitung.
  • Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Sprech- und Öffnungszeiten


Dienstag09:00 bis 12:00 Uhr13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr 
Freitag09:00 bis 12:00 Uhr 
 sowie nach Vereinbarung 

Ansprechpartner

Sekretariat
Tiefbau- und Verkehrsamt
workTel. +49 361 655-4301+49 361 655-4301

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