Bewohnerparkausweis

Information zu der Leistung

Für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises ist es erforderlich, dass der Antragsteller nachweislich in dem entsprechenden Quartier seinen Wohnsitz hat.

Gilt nicht bei Antragstellung mit Nebenwohnsitz, wenn der Hauptwohnsitz weniger als 50 km von Erfurt entfernt ist.

Gilt ebenso nicht für Fahrzeuge über 5,20 m Länge oder Wohnmobile.

Informieren Sie sich anhand der Karte über die ausgewiesenen Bewohnerparkgebiete der Landeshauptstadt Erfurt.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, den Bewohnerparkausweis online  zu beantragen.

Wichtiger Hinweis

Bewohnerparkausweise werden grundsätzlich nicht ausgestellt, wenn eine Garage oder ein Stellplatz in zumutbarer Entfernung verfügbar ist.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • Personalausweis; Alternativ der Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Fahrerlaubnis/Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • Nutzungsbestätigung (wenn Antragsteller nicht Halter des Fahrzeugs ist)
    Vorlage siehe Formulare
  • alter Bewohnerparkausweis
    Der bisherige Bewohnerparkausweis muss vorgelegt werden, wenn durch eine Änderung (z.B. Kennzeichenwechsel) ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden muss.

Zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht

  • die Vollmacht im Original
  • eine lesbare Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • der Personalausweis der bevollmächtigten Person

Kosten

gem. GebOSt für: 

  •   6 Monate:         15 EUR
  • 12 Monate:         30 EUR
  • 24 Monate:         60 EUR

Weiterführende Informationen

Fristen und Bearbeitungsdauer

  • Der Parkausweis wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen bei persönlicher Vorsprache sofort erteilt.
  • Bei einer schriftlichen Beantragung ist von einer Bearbeitungsdauer von bis zu einer Woche auszugehen.
  • Die Beantragung zur Verlängerung eines Bewohnerparkausweises kann maximal 14 Tage vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Bewohnerparkausweises erfolgen. Bei Anträgen, die vor dieser Frist gestellt werden, erfolgt keine Bearbeitung.

Hinweis: Unsere Behörde finden Sie in der Johannesstraße 173.

Sprech- und Öffnungszeiten:

Dienstag09:00 bis 12:00 Uhr13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr 
Freitag09:00 bis 12:00 Uhr 
 sowie nach Vereinbarung 

Ansprechpartner

Sekretariat
Tiefbau- und Verkehrsamt
workTel. +49 361 655-4301+49 361 655-4301faxFax +49 361 655-4309

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