Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen zum Zwecke des Umzugs

Information zu der Leistung

Erteilen einer Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen zum Zwecke des Umzugs

Benötigte Unterlagen

Antrag mit Angaben des Umzugsortes und Termin, wenn möglich mit Fahrzeugangaben

Der Antrag "Verkehrsrecht: Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen" deckt nicht das Aufstellen von Liften und Containern ab. Dazu muss der Antrag aus der Leistung "Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) für Arbeitsstellen im öffentlichen Raum" verwendet werden.

Der Übersicht zur Genehmigung verkehrsregelnder Maßnahmen für Umzüge können Sie entnehmen, welcher Antrag in der jeweiligen Fallkonstellation zu stellen ist.

Kosten

  • Gebühren gemäß GebOst z.Zt. ab 20,00 EUR pro Umzug (1 bis 3 Tage)

Die Beauftragung einer Verkehrssicherungsfirma erfolgt durch den Antragsteller eigenständig, eine Übersicht verschiedener Firmen kann zur Verfügung gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Fristen & Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 5 Werktage
  • Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass Sie die Genehmigung rechtzeitig brauchen, um die Schilder spätestens vier Werktage vor dem Gültigkeitsdatum aufstellen zu können. Es empfiehlt sich daher den Antrag spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin einzureichen.

Wie weisen darauf hin, dass bei einem späteren Eingang des Antrages eine rechtzeitige Bearbeitung gegebenenfalls nicht mehr möglich ist.

Ansprechpartner

Sekretariat
Tiefbau- und Verkehrsamt
workTel. +49 361 655-4301+49 361 655-4301faxFax +49 361 655-4309

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