Ausnahmegenehmigung zum Fahren mit LKW über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsfahrverbot) sowie der Ferienreiseverordnung

Information zu der Leistung

Erteilen einer Ausnahmegenehmigung zum Fahren mit LKW über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsfahrverbot) sowie Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Fahrverbot für LKW entsprechend der Ferienreiseverordnung

Benötigte Unterlagen

Antragstellung mit Begründung, Notwendigkeit der Fahrt, Angabe der Fahrtstrecke, Gewerbeerlaubnis, Fahrzeugschein, Auftraggeberbescheinigung

Kosten

Gebühr gemäß GebOst z.Zt. 25,00 EUR je genehmigter Einzelfahrt sowie z.Zt. ab 50,00 EUR pro Monat und Fahrzeug

Ansprechpartner

Sekretariat
Tiefbau- und Verkehrsamt
workTel. +49 361 655-4301+49 361 655-4301faxFax +49 361 655-4309

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