Notgrabungen

Information zu der Leistung

erforderlich bei Grabungen zur Gefahrenabwehr, Havarien und Versorgungsunterbrechungen, Anzeige über notwendigen Straßenaufbruch zur Beseitigung von Havarien

Benötigte Unterlagen

sofortige telefonische Information erforderlich, Meldeformular, im Tiefbauamt erhältlich, innerhalb von 5 Werktagen nachreichen

Kosten

laut Verwaltungskostensatzung entsprechend des entstandenen Aufwandes

Ansprechpartner

Frau Wagner
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-3125+49 361 655-3125

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Straße, Tiefbau, verkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen