Verkehrsrechtliche Anordnung zum Stellen von Verkehrszeichen zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum
Erteilen einer Verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) zum Stellen von Verkehrszeichen zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum.
Wichtiger Hinweis:
Unsere Zustimmung beinhaltet keine evtl. nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen, wie zum Beispiel die Sperrzeitverkürzung.
Diese müssen separat beantragt werden.
- Antrag mit Zeitpunkt/Dauer der Veranstaltung
- Lageplan/Skizze vom Veranstaltungsbereich
- Nachweis einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Sekretariat
Tiefbau- und Verkehrsamt
Tiefbau- und Verkehrsamt
workTel. +49 361 655-4301+49 361 655-4301faxFax +49 361 655-4309
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