Erteilung von Koordinierungsbescheiden für Tiefbaumaßnahmen

Information zu der Leistung

Erforderlich zur räumlichen und zeitlichen Koordinierung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum (laut Koordinierungsordnung, Bestandteil der Sondernutzungssatzung), Nachweis der Abstimmung geplanter Baumaßnahmen mit den Versorgungsunternehmen und Trägern öffentlicher Belange, Zustimmungen nach § 68 Telekommunikationsgesetz 

Benötigte Unterlagen

  • Kopien der eingeholten Stellungnahmen
  • Lageplan mit der Darstellung des Gesamtumfangs (3-fach)

Kosten

laut Verwaltungskostensatzung entsprechend des entstandenen Bearbeitungsaufwandes

Ansprechpartner

Herr Wesche
Sachgebietsleiter
workTel. +49 361 655-3762+49 361 655-3762

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Straße, Tiefbau, verkehrsrechtliche Anordnungen und Genehmigungen